Liebe www´ler,
ein Arbeitnehmer fordert bei seinem Arbeitsgeber nach einer Kündigung den ihm zustehenden anteilsmäßigen Urlaub für 6 Monate und die in dieser Zeit geleisteten Überstunden ein. Der AG ist der Meinung, dass dem AN dies nicht zusteht. Darüberhinaus weigert er sich, dem AN ein Arbeitszeugnis zu schreiben. Ein Schlichtungsversuch beim Arbeitsgericht endet damit, dass der AN nicht dem vom Arbeitsgericht angebotenen Kompromiß zustimmt. Der AN wurde nun vom Arbeitsgericht aufgefordert, darzulegen, wie und warum die Überstunden zustandegekommen sind. Dies hat der AN auch getan. Dem AG wurde eine Frist gesetzt, dies zu widerlegen. Der AG hat sich jedoch diesbezüglich - trotz Fristsetzung - nicht geäußert. Nun steht der nächste Arbeitsgerichtstermin an. Wie könnten die Chancen für den AN stehen, dass die Überstunden (die ja schwer zu beweisen sind) und der anteilige Urlaub vom Gericht als wahr angesehen werden? Und muß der AG mit einem Bußgeld für nicht fristgerechte Antwort rechnen?
Dazu muß gesagt werden, dass wir von einem kleinen Handwerksbetrieb reden, bei dem weder eine Stechkarte noch ein vom AG abgezeichneter Urlaubszettel benutzt wird.
Vielen Dank für Eure Antworten.