Termin vorschreiben?

Hallo, mal angenommen eine Hausverwaltung will an der Heizung in den Wohnungen etwas machen. Angeblich wohl einen hydraulischen Abgleich der Heizungsventile, was immer das auch sein mag.  Darf diese Verwaltung dann den Mietern den Termin -wann sie in die Wohnung will- diktieren, oder muß sie sich mit den Mietern absprechen!? Ich meine eigentlich, daß sie sich absprechen müßte, denn es kann ja wohl kaum verlangt werden, daß jeder Mieter sich für diese Zeit Urlaub geben läßt, oder!?
Wer weiß vielleicht, wie die genaue Lage dazu ist?

hallo.

Hallo, mal angenommen eine Hausverwaltung will an der Heizung
in den Wohnungen etwas machen. Angeblich wohl einen
hydraulischen Abgleich der Heizungsventile, was immer das auch
sein mag. 

es geht darum, die komponenten der heizungsanlage so abzustimmen, daß das ganze ding optimal (und damit kostengünstiger für den mieter!) läuft.
details siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Hydraulischer_Abgleich
das ist eine sinnvolle maßnahme, der sich der mieter nicht verschließen sollte.

Darf diese Verwaltung dann den Mietern den Termin
-wann sie in die Wohnung will- diktieren, oder muß sie sich
mit den Mietern absprechen!?

der vermieter muß die maßnahme schriftlich ankündigen, allermindestens einen tag vorher.

Ich meine eigentlich, daß sie
sich absprechen müßte, denn es kann ja wohl kaum verlangt
werden, daß jeder Mieter sich für diese Zeit Urlaub geben
läßt, oder!?

ruhig, brauner! :smile: wenn der termin dem mieter nicht paßt, darf er ihn ablehnen, muß aber gleichzeitig alternativtermine anbieten, denn es kann ja wohl kaum verlangt werden, daß der vermieter „ins blaue“ neue termine ausmacht, gell? :wink:

gruß

michael

Hallo,

zum Thema Ankündigung:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Ankuendigungsfrist-v…

Vielleicht hilft es ja…

Gruß

hallo.

Darf diese Verwaltung dann den Mietern den Termin
-wann sie in die Wohnung will- diktieren, oder muß sie sich
mit den Mietern absprechen!?

der vermieter muß die maßnahme schriftlich ankündigen,
allermindestens einen tag vorher.

Dafür hätte ich doch sehr gerne eine Quelle!?

Greetz
T.

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Klasse, vielen Dank an beide Beantworter, hat mir wirklich weiter geholfen und meine Frage beantwortet! :wink:

Hallo MJX,

zum Thema Ankündigung:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Ankuendigungsfrist-v…

vielen Dank an beide Beantworter, hat mir wirklich weiter geholfen und meine Frage beantwortet! :wink:

Ich weiß ja nicht welche beiden Antworten du meinst, aber zumindest der Link in der Antwort von " kokomiko50" scheint mir für den von dir geschilderten Fall nicht ganz zutreffend zu sein.

Die dort gegebene Antwort des Anwalts bezieht sich auf einen Einzelfall wo eine Vermieterin in der Wohnung von einem Mieter etwas reparieren lassen möchte. Bei dem von dir geschilderten Fall geht es jedoch um eine Hausverwaltung die in den Wohnungen von mehreren Mietern arbeiten ausführen lasse möchte.

In diesem Fall sollen die Arbeiten wahrscheinlich am gleichen Tag in kurzen zeitlichen Abständen in mehreren (allen?) Wohnungen ausgeführt werden um die Kosten durch mehrere Anfahrten möglichst gering zu halten.

Es liegt ja in der Natur der Sache dass es (je nach Anzahl) fast unmöglich ist für alle Mieter einen Termin zu finden der allen Mietern angenehm wäre. Daher kann ich mir sehr gut vorstellen dass die Hausverwaltung nach angemessener Vorankündigung berechtigt ist einen Termin für alle Mieter vorzuschreiben.

Eventuell sind dann Ausnahmen möglich, wenn ein Termin einen bestimmten Mieter außergewöhnlich stark belasten würde, aber prinzipiell dürfte eine Termin vorgabe der Hausverwaltung nach ausreichender Vorankündigung wahrscheinlich berechtigt sein.

Gruß
N.N

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