Hallo,
angenommen Mieter vereinbart schriftlich einen Termin mit dem Vermieter zur vorzeitigen Übergabe, muss diesen aber 3 Wochen vor Ende auf Mietende schieben. Ist der ursprüngliche Termin rechtlich bindend bzw. ergeben sich Ansprüche des Vermieters falls er die Wohnung schon anderweitig verplant hat?
Hallo, grundsätzlich gilt, daß Verträge gehalten werden müssen, auch die Absprache.- Hier muß wohl juristisch eine Abwägung erfolgen, also "wer den größeren „Schaden“ hätte, kommt zum Zuge.- Ich kann die Frage nicht beantworten, da ich mehr Einzelheiten wissen müsste,rate Ihnen aber, einen Internet-Fachanwalt für Mietrecht anzurufen und die Frage klar zu stellen. Diese Rechtsberatung ist verbindlich und dauert oft nur wenige Minuten, abgerechnet wird über die Telefonrechnung. Dabei kommen meist Beträge von ca. 30,-- Euro heraus.- Gruß, Achim
Hallo, diese Frage kann dir am Besten der Vermieter beantworten.
Eklis64