Termin Wohnungsübergabe

Angenommen sei folgende Situation:

Der Hauptmieter einer Wohnung hat den Mietvertrag gekündigt, fristgerecht zum letzten Tag eines Monats. Dieser Tag fällt auf einen Sonntag.

Ist es zulässig, als Termin die Rückgabe der Wohnung an den Vermieter am nächsten Werktag (sprich der nächste Tag, Montag, der erste des Folgemonats) vorzuschlagen bzw. die Rückgabe da zu machen?

Letztlich hat der Mieter doch bis zum letzten Tag des Vertrags das Recht, die Wohnung zu nutzen (bzw. auszuräumen, renovieren etc.) … ?

Im angenommenen Fall stünde zudem schon die Weitervermietung fest, die nächsten Mieter hätten schon einen Vertrag ab dem 1. des übernächsten Monats (Mietvertragsende in Monat A, Monat B Leerstand, Monat C neuer MV), in der Zwischenzeit wolle der Vermieter evtl. eine nicht genauer ausgeführte Sanierung durchführen.

Könnte der Vermieter eine Rückgabe der Wohnung zum letzten Werktag des Monats verlangen?

Vielen Dank!

Hallo mayonaise,

theoretisch ja, aber was soll das? Wenn danach sowieso ein Leerstand und eine Renovierung geplant sind lohnt es sich wohl kaum, die Mietzeit nach Sekunden zu bemessen und sich deswegen die Köpfe einzuschlagen.

Der Richter würde das mit ziemlicher Sicherheit genauso sehen und es würde keinen Gewinner geben.

Gruß!

Horst

Der Mieter hat bis Sonntag, 24.00 Uhr, einen Anspruch auf Nutzung der Wohnung, bis dahin zahlt er auch Miete. Die Wohnungsübergabe muss also theoretisch ab Mitternacht stattfinden. Nachdem eine nächtliche Übergabe allerdings nicht zumutbar sein dürfte, ist es üblich, die Übergabe erst am darauffolgenden Werktag durchzuführen.

Es wäre im angenommenen Fall kein Streit über den Termin, jedoch hätte der Hauptmieter einige Zimmer bis zum Ende seines Mietvertrags untervermietet, weswegen ihn interessieren würde, ob er seine Untermieter vorzeitig auf die Straße setzen müssen würde oder die Wohnung am letzten Wochenende des noch gemieteten Monats „in Ruhe“ leeren könnte.