Hallo,
wie würdet Ihr „zum Anfang des Jahres“ interpretieren.
Ab wann wäre ein solcher Termin Eurer Meinung nach verstrichen ?
Gruss
Roland
Hallo,
wie würdet Ihr „zum Anfang des Jahres“ interpretieren.
Ab wann wäre ein solcher Termin Eurer Meinung nach verstrichen ?
Gruss
Roland
Hi!
In welchem Zusammenhang?
LG
Guido
Hallo!
wie würdet Ihr „zum Anfang des Jahres“ interpretieren.
Unter analoger Anwendung des § 192 BGB. Da Jahre im allgemeinen mit dem Monat Januar beginnen, ist der „Anfang des Jahres“ rechtlich dort anzusetzen, wo es auch ein handelsüblicher Kalender vermutet…
Es handelt sich um die Auskehrung einer Prämienzahlung.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi!
OK - wollte nur sicher gehen…
Dann hat worldwidefab bereits sehr brauchbar geantwortet…
LG
Guido