Da hat jemand einen Termin beim Gerichtvollzieher zur Abgabe der EV. laut Ladung soll er sich im Büro der GV einfinden.
Das Büro vom GV liegt aber etwa 40 Km von seinem Wohnort entfernt. Da der Schuldner weder über ein Fahrzeug verfügt, aufgrund seiner Finanziellen Situation aber auch nicht über mittel öffis zu benutzen hat er jetzt keinen Plan wie er den Termin wahnehmen kann.
Verwandte und Bekannte wurden bereits gefragt ob sie Ihm irgendwie helfen können aber zum Termin hat keiner Zeit (oder lust) . Dem GV ist das egal und droht mit Haftbefehl.
Hat jemand eine Idee ??? Viorab schon einmal Danke.
Gruß
Jobhunter
Hallo!
Dem GV ist das egal und droht mit Haftbefehl.
Erscheint der Vollstreckungsmensch mit dem Haftbefehl, wird just in dem Moment eben die EV abgegeben. Damit hätte sich der Haftbefehl erledigt.
Natürlich steht es dem Schuldner frei, seinen Erfahrungsschatz zu erweitern und ein Gefängnis von innen zu sehen. Dann lässt er sich in eine JVA liefern und sobald er genug von engen Räumen, vergitterten Fenstern und Gefängnisfraß hat, gibt er die EV ab. Dann ist der Schuldner umgehend aus der Haft zu entlassen. Der Haftbefehl ist ja nicht strafrechtlicher Art, sondern dient nur zur Erzwingung der Abgabe der EV.
Die Handlungen des Gerichtsvollziehers und natürlich auch eine Inhaftierung verursachen Kosten. Wenn der Schuldner nicht zahlen kann, muss der Gläubiger zahlen, aber letztlich wird die Verbindlichkeit des Schuldners immer höher. In solcher Situation sollte der Schuldner dringend eine Lösung des Problems suchen, z. B. durch Erzielung von Einkommen und einer unbedingt einzuhaltenden Zahlungsvereinbarung mit den Gläubigern. Gibt es keine Chance auf absehbare Besserung der wirtschaftlichen Situation, lassen sich die Probleme per Insolvenz lösen.
Gruß
Wolfgang
Hallo Jobhunter,
aufgrund seiner Finanziellen Situation aber auch nicht über mittel öffis zu benutzen hat er jetzt keinen Plan wie er den Termin wahnehmen kann.
es ist gerade mal 1/3 des Monats vorbei. Das bedeutet dass der Schuldner ja zumindest noch Mittel haben muss um die restlichen 2/3 des Monats essen und trinken zu können.
Hat jemand eine Idee ???
Welche Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel entstehen denn für 40 Km (pro Strecke) ?
Wenn man die anfallenden Kosten kennt, kann man eventuell eine Lösung vorschlagen.
Gruß
N.N
Hallo,
immer miteinander sprechen. Ruf den GV an, sucht zusammen eine Lösung
Grusspeke
So sehe ich das auch. Ergänzend folgender Hinweis:
Der GV hat das alles nicht zu entscheiden. Er muss tätig werden, darf aber auch nur tätig werden, wenn der Gläubiger ihn beauftragt. Wenn der Gläubiger erfährt, dass er nicht nur die Kosten des Haftbefehls, sondern sogar die Kosten der Haft vorschießen muss, wird er vermutlich ebenfalls nach einer Lösung suche.