Beklagter X wurde per Zustellungsurkunde Ende Oktober 2008 zur Hauptverhandlung vom Amtsgericht vorgeladen. Die Hauptverhandlung bezieht sich gemäß Anklageschrift auf Betruges auf den Beklagten X. Zur Zeitpunkt der Zustellung hatte der Beklagte X schon diverse Untersuchungen, weil dieser unter extrem Schmerzen in beiden Beinen hatte. Er wurde auf Anweisung der Krankenkasse zum Medezinischen Dienstzweimalig vorgeladen letzter war per 3.12.2008 - Hauptverhandlungstermin für Beklagten X war der 09.12.2008 - 12.00 Uhr. Das Gutachten wurde X vom hausarzt in Kopie am 9.12.2008 - 16.00 Uhr ausgehändigt. Der Beklagte X leidet an einer noch nicht erkannten Krankheit(in Sachen Behandlung) die sich Polyneuropathie nennt. X hat an diversen, aber unetschiedlichen Tagen und Tageszeiten schwere Schmerzen, so daß ein Bewegungsablauf fast unmöglich ist. Beklagte X hat nun, im per 09.1.2008 - 17.00 per Fax an das zuständige Amtsgericht alle Gutachten diesem zukommen lassen. Das erste Gutachten und weitere von div. Fachärzten erfolgte per Fax am 08.12.2008 - 11.00 mit Bestätigung an das Amtsgericht des Klägers, also 1 Tag vor Termin zur Hauptverhandlung mit entsprechenden Hinweisen an die zuständige Richterin. Diese Gutachten und Bescheinigungen sagen rectskräftig aus, das beklagte X seit 28.03.2008 ernsthaft erkrankt ist, ferner kurz vor Reha-Antritt befindet.
Ferner hatte der Beklagte X am 09.12.2008 - 13.00 Uhr einen wichtigen Termin bei einem Neurologen, wo er sich seit 1 Monat regelmäßig in Behandlung befindet.
Da der Beklagte X nicht erschien, wurde die hiesige Polizei beauftragt, diesen nun vor Gericht abzuholen. Dieses war nicht möglich. Beklagte X seine Ehefrau sprach mit zuständiger Richterin, die wiederum daruf hinweis, das der Beklagte nicht erschienen asei, das rechtswiedrig wäre und er mit Haftbefehl rechnen müßte. Ferner würde ein Bußgeld wegen Nichterscheinen erfolgen.
Ist dieser Vorgang rechtswiedrig, obwohl
der Beklagte einschl. aller Gutachten und Krankmeldungen nicht erschienen ist.
(Hinweis: bei der Krankeit hat der Beklagte X wie erwähnt Tage, wo bedingt durch die Krankheit ein Bewegungsablauf nicht möglich ist. Dieses ist nicht einklakulierbar bzw. X kann nicht erkennen ob am Hauptverhandlungstermin es möglich ist, sich fortzubewegen)
das Bußgeldverfahren rechtens ist
der Beklagte X darauf bestehen kann, das der neue Hauptverhandlungstermin nach dem Reha - Aufenthalt erst neu einberaumt werden kann/darf.
ich denke schon, dass die Vorführung und das Bussgeld rechtmäßig wären.
Man sollte bedenken, dass eine HV einiger Vorbereitung bedarf, es werden Zeugen geladen usw. und wenn die erscheinen - auch bei ausgefallener HV - kostet das Geld.
Zwar war und ist X krank, allerdings hat sich die Krankheit deiner Schilderung zufolge nicht urplötzlich entwickelt sondern allmählich. Was hätte dagegen gesprochen, schon rechtzeitig, evtl. Wochen vorher das Gericht darüber zu informieren?
Auch wenn X nun verhandlungsunfähig wäre, befreit ihn das doch nicht davon, sich zur HV zu entschuldigen.
Letztlich sind aber die Maßnahmen immer eine Einzelentscheidung des zuständigen Richters, wie der aber entscheidet…vor Gericht und auf hoher See…
über die Verhandlungsfähigkeit entscheidet das Gericht und nicht der Angeklagte. Die Zusendung der Gutachten und ein Antrag auf Terminsverlegung ist der Teil, den der Angeklagte dazu beitragen kann. Die Entscheidung liegt beim Gericht, und der hat sich der Angeklagte zu beugen bzw. im Zweifelsfall Beschwerde einzulegen. Einfach so wegbleiben ohne positive Nachricht des Gerichts führt zu Ordnungsgeld, Auferlegung der Kosten der ausgefallenen Verhandlung und Inhaftierung rechtzeitig vor dem nächsten Termin um dessen Durchführung sicherzustellen. Und obige Bedigungen gelten auch für den zweiten Termin. D.h. der Angeklagte kann nicht verlangen, dass auf seine private Terminplanung Rücksicht genommen wird. Ist der Angeklagte verhandlungsfähig wird verhandelt. Schließlich wäre sonst Tür und Tor dafür geöffnet, dass Strafverfahren gar nicht stattfinden weil Angeklagte - aus nachvollziehbare Gründen - immer etwas Besseres zu tun haben dürften.
Ein Gericht bzw. ein Richter ist doch nicht in der Lage ( hier die medizinische Seite) zu beurteilen, ob der Beklagte X verhandlungsfähig ist oder nicht. Hierfür sind Ärzte zuständig, in diesem Fall bei Beklagten X sogar neutrale Ärzte (siehe Medizinischer Dienst) oder der Hausarzt. Daher hat ja der Beklagte anhand der diversen medz. Unterlagen mehr als dazu beigetragen, hier auf den jetzigen Gesundheitszustand hinzuweisen, zumal spez. bei dieser Krankheit und Krankheitsverlauf der Beklagte nicht im Vorfeld weiss, ob er am Verhandlungstag für einen Bewegungsablauf, wie es „ein normaler Mensch“ prakktiziert, hinweist.
Hier besteht doch eine fatale Rechtslücke zu Lasten des Beklagten, sich der „Entscheidung“ die überhaupt oder evtl. nicht zutreffend ist und vom Richter ausgesprochen wird, zu beugen. Richter können keine Mediziner sein, d.h. diese haben das Wissen noch nicht einmal dazu und dürfen daher bezüglich in diesem Punkt ihrer Unwissenheit kein „Urteil“ sprechen!
Was passiert, wenn Beklagter X sich dem Urteil beugt, auf dem Weg zum Gericht bedingt durch seine schwere Krankheit verletzt, hier in diesem Fall durch unkontrollierten Bewegungsablauf evtl. stürzt und von einem PKW erfaßt wird?
Beugt sich hier auch unsere Justiz bzw. dieser Richter? Nein, hier werden evtl. wieder andere § gezogen, die unseren „Herren in Schwarz“ entlasten?
Martin
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OK, ich habe die StPO für Dich geändert. Du kannst aufgrund der eingereichten Gutachten zuhause bleiben.
Jetzt zufrieden?
Sorry, aber was Du hier so von Dir gibst, macht es einem schwer ernst zu bleiben. Du hast eine Antwort bekommen, die die vollkommen eindeutige Rechtslage unzweifelhaft darstellt. Ob Dir diese passt oder nicht, ist nicht mein Problem oder das eines jeden anderen, der Dir hier eine korrekte Antwort gibt. Niemand von uns hier hat die Möglichkeit Dir einen Dispenz zu erteilen oder an der Rechtslage kurzfristig etwas zu ändern (und selbst wenn ich es könnte, würde ich es ehrlich gesagt auch nicht tun). Also akzeptiere sie wie ein Mann und jammer hier nicht rum, wie schlecht und böse die Justiz ist. Damit kommst Du nicht weiter.
Dem mehrfach vorbestraftem S. gelingt es immer wieder, die Justiz zu narren. Schon seit Jahren versuchen Staatsanwaltschaft und Gericht, ihn wegen seiner Taten zur Rechenschaft zu ziehen. Aber S. kommt einfach nicht zu Hauptverhandlung und darf auch nicht vorgeführt werden. Aufgrund einer Lücke in der Strafprozessordnung reicht es völlig aus, wenn ein Arzt ihm eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. Und S. ist seitdem - laut ärztlichem Attest - verhandlungsunfähig und schiebt immer wieder neue Atteste nach. Der Richter ist an das Attest des Arztes gebunden und so wird es sicherlich noch viele viele Jahre dauern, bis S. endlich seiner gerechten Strafe zugeführt wird.
Leider ist der Fall S. kein Einzelfall, sondern greift immer weiter um sich. In Ganovenkreisen kursieren nicht mehr die Namen von guten Rechtsanwälten, sondern die Namen von „guten“ Ärzten, mit denen der Prozess zwar nciht gewonnen, aber immer wieder verzögert werden kann.
„WILD“ fordert: stoppt endlich diesen Blödsinn mit der Bindung an das ärztliche Attest.
Wenn Beklagter X am Verhandlungstag krank ist bzw. er einen Krankheitsschub hat - wie jeder Arbeitnehmer ab zum Arzt/Krankenhaus. Dann wird ein Attest gefertigt und ans Gericht gefaxt/geschickt. Der Richter entscheidet dann das weitere Vorgehen.
Einfach auf blauen Dunst zu sagen, dass man eventuell am Tag Y, zufällig der Verhandlungstag, nicht verhandlungsfähig ist - das klappt nicht.
Zwar schreibt Iru das polemisch - aber wahr bleibt, dass einige NS-Verbrecher oder DDR-Leute(z.B. Wolf) es mit einer solchen Tatik versuchten. Da muß die Justiz gegenhalten. Der Richter ist kein Mediziner, aber er sollte, und wird hoffentlich, sich medizinischen Rat holen und dann seine Entscheidung treffen.