Hallo,
Vermieter A schicht an Mieter B am 30.01. eine Modernisierungsankündigung: In der Wohnung von B sollen eine Zentralheizung sowie Anschlüsse einer TV-Schüssel neu installiert werden, außerdem wird die Fassade des ganzen Hauses gedämmt.
Es werden die Arbeiten im Einzelnen und deren Gesamtkosten stichwortartig erläutert, ebenfalls wird die nach Abschluss der Arbeiten zu erwartende Mieterhöhung wg. Modernisierung berechnet.
Soweit - sogut…
ABER: Der Zeitraum der Arbeiten wird mit „Anfang Mai - ca. Mitte August 2012“ angegeben.
Mieter B, der berufstätig ist, kann sich nicht von Anfang Mai bis Mitte August in seiner Wohnung bereit halten, weil irgendwann in diesem Zeitraum von mehr als 3 Monaten die Handwerker vor der Tür stehen.
Frage: Wie konkret muss der Termin der Modernisierungsarbeiten angegeben werden?
Kennt jemand Hinweise auf konkrete Urteile oder Passagen im BGB, auf die sich der Mieter berufen kann?
Vielen Dank im Voraus!
Herbie
Hallo,
Soweit - sogut…
ABER: Der Zeitraum der Arbeiten wird mit „Anfang Mai - ca.
Mitte August 2012“ angegeben.
Mieter B, der berufstätig ist, kann sich nicht von Anfang Mai
bis Mitte August in seiner Wohnung bereit halten, weil
irgendwann in diesem Zeitraum von mehr als 3 Monaten die
Handwerker vor der Tür stehen.
Steht irgendwo, dass er das zu tun hätte?
Es wäre etwas viel verlangt, jetzt den Tag und die Uhrzeit wissen zu wollen, finde ich. Kommt sicher noch.
Aber ein berufstätiger Mieter sollte schon mit Vorlauf von ein paar Tagen informiert werden, wann denn GENAU die Arbeiten in seiner Wohnung sein sollen. (Immerhin geht es um Komplett-Installation eines Zentralheizungssystems mit allen Heizkörpern und Rohren in allen Räumen.) - Und müsste er dulden, dass fremde Handwerker in seiner Wohnung sind, während er auf seiner Arbeitsstelle ist?
Die Ankündigung von Modernisierungen hat mit der Terminvereinbarung zur Durchführung von Arbeiten nichts zu tun. Zum jetzigen Zeitpunkt wurde nur mitgeteilt, dass von dann bis dann im Haus etwas passiert und was passieren soll. Irgendwann wird dann eine Mitteilung kommen, dass am nächsten Mittwoch von 9.00 h bis 12.00 h der Heizungsinstallateur kommt. Dann kann sich der M darauf einstellen.
Nein. Der Mieter muss niemanden unbeaufsichtigt in die Wohnung lassen. Er hat aber die Arbeiten zu ermöglichen. Tut er dies nicht, ist er für sein Handeln verantwortlich (Schadenersatz) bis hin zur Kündigung.
vnA
Wir nähern uns dem wichtigen Punkt: Was ist, wenn der Mieter an dem angekündigten Termin Mittwoch 9-12 nicht zu Hause sein KANN und auch niemanden findet, der ihn vertritt?
Denn einerseits ist ihm nicht zuzumuten, dass Handwerker unbeaufsichtigt in seiner Wohnung sind, andererseits ist er verpflichtet, die Arbeiten zu ermöglichen. - Wie löst man das bei einem Vermieter, der einem versucht Termine zu diktieren?
Urlaub, Freunde, Nachbarn, Ausziehen.
vnA