Hi Anja,
an diesem Satz von Janus gibt es eigentlich nichts auszusetzen
habe ich das getan? Er fragte nach einer anderen Formulierung
Er fragte nach einer möglichst knappen Formulierung.
Du hast „dazugedichtet“.
Das suggeriert: Interpretation ist „schlimm“.
Bei Geschäftsbriefen: ja, bei Gedichten in der Schule: nein.
Wer interpretiert nicht?
Die, deren Fehlinterpretation Folgen haben könnten.
eine Frage, die so nicht gestellt wurde.
Doch, s.o.
Eben nicht, siehe Ausgangsposting.
Nicht jeder Termin wird gern bestätigt.
Ja klar, wenn der Gerichtsvollzieher kommt - da gebe ich Dir
vollkommen Recht…
Gerichtsvollzieher und Terminbestätigung?
„Sehr geehrter Herr Gerichtsvollzieher,
hiermit bestätige ich den vereinbarten Termin, an dem Sie Ihre Kuckucke kleben können …“
*LOL*
Gerade der braucht keine Terminbestätigung, nicht mal eine Terminvereinbarung, der legt seine Termine einseitig fest oder steht vor der Tür! Insofern erübrigt sich die Frage nach gern oder ungern. Dein Beispiel Gerichtsvollzieher liegt ziemlich neben der Spur.
Bei einem „soeben vereinbarten“ Termin, der zusätzlich noch
der schriftlichen Bestätigung bedarf, habe ich ohnehin Zweifel
am „gern“.
Das kann ich Dir aus meinem (Brot-)Berufsleben keineswegs
bestätigen. Jedes Hotel verlangt eine schriftliche Bestätigung
einer Reservierung, um mal nur ein Beispiel zu nennen.
Hotel-Reservierungsbestätigung?
Auch dieses Beispiel geht am Ausgangsposting vorbei. Terminbestätigung und Reservierungsbestätigung sind bei mir zwei verschiedene Dinge. Hotelreservierung mit Uhrzeit 11:00 Uhr? Gibt es sowas? Um 11:00 Uhr hat der Vorbenutzer grade mal ausgecheckt.
Falls ein Bankettsaal für eine Veranstaltung gemietet wird, gibt sich das Hotel garantiert nicht mit der lapidaren Formulierung „gern bestätigen wir den Termin …“ zufrieden.
Und das „gern“ ist für mich eine Höflichkeitsformel, die ich keineswegs missen möchte.
Ich auch nicht, aber nur dann, wenn sie angebracht ist. Als bloße Floskel kann ich
gern(!) darauf verzichten.
Nicht jeder Termin ist ein Treffen.
Es gibt Fertigstellungs-, Abgabe-, Zahlungs-, Posteingangs-
und dergleichen mehr Termine, die aber alle keine Treffen
sind.
Nenne mir ein Beispiel, wo derartige „Termine“ oder „Treffen“
schriftlich bestätigt werden müssen, und wenn: warum sollte
man dieses nicht „gern“ tun (es sei denn, man hat unlautere
Absichten).
Ein Beispiel? Ich wüßte gar nicht, wo mit Beispielen beginnen und wo aufhören. Du könntest einfach mal in die Rechtsbretter sehen. Oder Deine Phantasie bemühen.
Aber gut, wenn es unbedingt sein muß:
Jemand benötigt den Fertigstellungs-Termin für seine Neubau-Villa, weil er den Mietvertrag für die bisherige Wohnung kündigen will/muß. Lange Mietdauer = lange Kündigungsfrist!
Da sollen alle am Bau beteiligten Firmen „gern“ den Termin bestätigen, wo sie doch wegen Wind und Wetter und sonstigem Unvorhergesehenem eigentlich für nix garantieren können, aber bei Nichteinhaltung des Termins mit Konventionalstrafe rechnen müssen?
Klar geworden?
Gruß Gudrun