Wenn man AU ist und dies der AA bekannt ist und die trotzdem einen Termin schicken und man nicht hingeht, da ja AU der AA vorliegt, können die dann rechtlich/gesetzlich eine Sperrfrist aufdrücken!?
Danke!
Wenn man AU ist und dies der AA bekannt ist und die trotzdem einen Termin schicken und man nicht hingeht, da ja AU der AA vorliegt, können die dann rechtlich/gesetzlich eine Sperrfrist aufdrücken!?
Danke!
nein
können die nicht
Stop!
Das stimmt so nicht ganz. AU bedeutet arbeitsunfähig. Nicht das man das Haus garnicht mehr verlassen darf. Es gibt also durchaus Umstände wenn man trotz des AU Schreibens des Arztes eine Sperrzeit bekommen kann.
Ein Beispiel wäre wenn der Kunde sich bei jeder EInladung krank schreibe lässt.
auch stop
Das stimmt so nicht ganz. AU bedeutet arbeitsunfähig. Nicht
das man das Haus garnicht mehr verlassen darf. Es gibt also
durchaus Umstände wenn man trotz des AU Schreibens des Arztes
eine Sperrzeit bekommen kann.
Danke für den Hinweis, den der Fragensteller sicherlich zur Kenntnis nehmen wird. Ein solcher Fall ist mir jedoch nicht bekannt. Das ist schon eine sehr „arge“ Auslegung.
Ein Beispiel wäre wenn der Kunde sich bei jeder EInladung
krank schreibe lässt.
Auch dass kann vorkommen.
Wenn man AU ist, sollte man es dabei belassen. Sonst schleicht sich der Verdacht der Krankmacherei ein. Da gab es neulich erst ein Beispiel hier bei WWW, wo eine Frau AU war und sich nach langem Bitten des AG hat überreden lassen im Fall dessen doch zur Arbeit zu erschein. Das Ergebnis war die Kündigung. Zwar kann die ARGE nicht „kündigen“ aber sanktionieren.
AU sollte der betroffene man wörtlich nehmen. Er kann ja um einen neuen Termin anfragen.
Ich kann deinen Einwand sehr gut nachvollziehen. Jedoch besagt §144 Absatz 6 SGB III (bezieht sich auf ALG I, der Paragrah zum SGBII will mir jetzt gerade leider nicht einfallen.) dass die Sperrzeit für Meldeversäumnisse eintreten kann, es sei denn es liegt ein wichtiger Grund vor NICHT zu erscheinen.
Wenn AU geschrieben ist bedeutet dass, dass man nicht arbeiten darf, aber nicht dass man bettlägerig ist (Schließlich kann man auch zum Arzt gehen). Daher kann es durchaus im Ermessensrahmens der ARGE und der AA liegt zu bestimmen ob man nicht erscheinen kann.
Normalerweise wäre es ratsam sich zu melden, zu sagen dass man krank ist, den „gelben Zettel“ einzuschicken und um einen neuen Termin zu bitten. Und zwar BEVOR der Termin stattfindet. Dann ist es normalerweise kein Problem. Aber es kann zu einer Sperrzeit kommen (hier spreche ich aus Erfahrung durch meine Tätigkeit) und daher sollte man sich nur krankschreiben lassen wenn man krank ist und sich wirklich nicht in der Lage fühlt, sich stundenlang in die Agentur zu setzen. Nicht um den Termin im allgemeinen aus dem Weg zu gehen.