Termine mit Mieter abstimmen, bei Wasserschaden

Mieter hat einen Wasserschaden in der Wohnung und alle möglichen Termine werden so gelegt das er erst nach 18.00 Uhr am Tag davor erfährt das jemand kommt. Der Schlüssel des Mieters macht eine faszinierende Reise und er weiß gar nicht wer so in der Wohnung tanzt. Dem Vermieter der Mieter schon gesagt das er mal einen Tag vorher bescheid sagen soll, dann ist es auch kein Problem das der Mieter da ist.

Nun bekam der Mieter einen Anruf um 17.55 Uhr, das am Tag darauf, um 9.30, 2 Firmen und der Hausmeister kommen um auf Löcher suche in den Heizungsrohren zu gehen, d.h. die Möbel werden rumgeruckt und der Mieter weiß wieder nichts. (Mieter wird nicht informiert wie es weitergeht, er ist nur am hinterher telefonieren)

Muss der Vermieter dem Mieter solche Termine rechtzeitig ankündigen? Wenn ja wieviele Stunden vorher?

Es kommt immer darauf an, wie eilig die ganze Sache ist. Bei einem Wasserschaden muss man sicher kurzfristiger reagieren, als zum Beispiel bei einer defekten Heizung im Sommer. Letztlich kommt eine schnelle Schadensbehebung auch dem Mieter zugute.

Der Vermieter kann auch nichts für Handwerker, die die Ursache nicht auf Anhieb finden. Hier sollte man Toleranz walten lassen, so lange es die Grenze des Zumutbaren nicht sprengt.

Hallo direktrice2009.

die Grenze des Zumutbaren ist wohl schon überschritten, sonst wäre Deine Anfrage anders geschrieben :wink:

Ich habe mal was gelesen von 2 bis 3 Tagen vorher, in denen Vermietererscheinen angekündigt werden muss.

In Deinem Fall liegt aber wohl das eigene Interesse an - wer wohnt schon gern in einer feuchten Wohnung.

Nicht erörtert wurde, wer den Schaden zu vertreten hat - das wäre noch interessant.

Ich glaube nicht, dass es Deinem Vermieter gefällt, um 18 Uhr von einem Handwerker zu erfahren, dass er am nächsten Tag um 09.30 kommt und er dann auch parat stehen muss.

Ich würde mal den Vermieter fragen, seit wann er das Eintreffen weiss.

Ich wäre froh, wenn sich der VM Zeit nimmt, den Schaden zu beheben, wenn ihn weder der M, noch der VM zu vertreten hat (Rohre brechen nun mal), verstehe aber auch, dass irgendwo die Grenze ist.

Frag mal Deinen VM, wie er Dir entgegenkommen kann.

VG
Mela

„Rohre brechen“ kann man in diesem Fall nicht sagen, der Hausmeister hat in der kompletten Wohnung vor Einzug neues Laminat verlegt und für den Trittschalschutz 8 cm Nägel benutzt. Und dann ist es kein Wunder wenn dann in der Wohnung Schweizer Käse rumliegt.

Am besagten Termin war nun der Hausmeister, Heizungsmann, und Versicherungsvertreter mit Wärmebildkamera.

Als die Mieter heim kamen haben sie eine Müllbude vorgefunden, ausgehangene Türen, gebügelte Wäsche darf nochmal gebügelt werden, saubere Handtücher für irgendwas stinkiges benutzt und was im weg war in die Ecke geschmissen.

Und M weiß bisher nicht was bei diesem Termin rauskam.

Als M den Wasserschaden bemerkte wollte HM alles unter den Tisch kehren und hat nicht mal VM bescheid gesagt. M saß ca. 2-3 Wochen ohne Heizung und Warmes Wasser. Die Interesse den Schaden zu beheben lag bisher nur beim M. Als M mal ein ernstes Gespräch geführt hat wurde ein Absperrventil eingebaut für warmes Wasser und mehrere Radiatoren gestellt.