hallo zusammen!
nach längerer krankschreibung werde ich ab nächster woche wieder meinen job aufnehmen können. zu der krankschreibung hat u.a. geführt, dass mein arbeitgeber auf unterschiedliche arten eine menge druck auf mich ausgeübt hat. jetzt möchte er, dass ich noch während meiner krankschreibungsphase, die bis zum 31. dauert, einen termin bei ihm wahrnehme, bei dem es darum gehen soll, wo und wie ich bei arbeitsbeginn eingesetzt werde.
meine frage: kann er verlangen, dass ich noch während meiner arbeitsunfähigkeit zu einem termin mit ihm erscheine? läuft das auf der basis guten willens oder ähnliches?
freue mich über auskunft + antwort!
shillington
‚Kannst‘ Du denn?
Hi!
meine frage: kann er verlangen, dass ich noch während meiner
arbeitsunfähigkeit zu einem termin mit ihm erscheine? läuft
das auf der basis guten willens oder ähnliches?
Naja - ob er es kann, wage ich mal anzuzweifeln! Nein!
Aber: Bist Du denn aufgrund Deiner Erkrankung nicht in der Lage, ihm mal einen kurzen Besuch abzustatten, damit er vernünftig planen kann?
Wenn dem so ist, solltest Du den Vorschlag der telefonischen Klärung machen. Dein Arbeitgeber muss ja auch irgendwie planen…
Ich meine: Zu einem vernünftigen Umgang miteinander gehört auch das gegenseitige Annähern - das ist jetzt nur meine Meinung und hat keinen rechtlichen Hintergrund…
Liebe Grüße
Guido
Hi!
meine frage: kann er verlangen, dass ich noch während meiner
arbeitsunfähigkeit zu einem termin mit ihm erscheine? läuft
das auf der basis guten willens oder ähnliches?
Naja - ob er es kann, wage ich mal anzuzweifeln! Nein!
Aber: Bist Du denn aufgrund Deiner Erkrankung nicht in der
Lage, ihm mal einen kurzen Besuch abzustatten, damit er
vernünftig planen kann?
Wenn dem so ist, solltest Du den Vorschlag der telefonischen
Klärung machen. Dein Arbeitgeber muss ja auch irgendwie
planen…
hallo guido,
vielen dank für deine antwort.
ja, ich kann hinfahren.
und ich werds auch tun.
vorher hab ich allerdings mit dem betriebsrat telefoniert, der mit mitteilte, dass es während meiner abwesenheit zu 14 betriebsbedingten kündigungen gekommen ist und mir dringend geraten hat, ein mitglied des betriebsrats zu meinem gespräch mitzunehmen.
zuerst habe ich gedacht, dass es eine art affront gegen meinen arbeitgeber sein könnte, wenn ich mit dem br dort aufkreuze, denke aber jetzt, dass ich mich zu meinem eigenen schutz nicht allein einem solchen gespräch stellen sollte.
vorgeschichte ist: dass in unserem betrieb einige unbequeme leute zwangsversetzt wurden und ihnen in einem gespräch mit der obersten führungsebene unfähigkeiten auf verschiedenen bereichen vorgeworfen wurden. mit wurde u.a. vorgeworfen, dass mein arbeitsplatz am ende meiner schicht nach rauch stinkt.
ich bin seit mehr als drei jahren nichtraucher.
shillington