Termineinhaltung im Kaufvertrag

Hallo,
wenn im Kaufvertrag ein Abholtermin, z.B. April angegeben ist, und die Ware von Seiten des Käufers im April nicht abgeholt wird, ist der Kaufvertrag am 01.Mai automatisch nichtig, oder muß man eine Nachfrist zur Abholung setzen ?
Vielen Dank für die Hilfe…

Ein Kaufvertrag wird nicht dadurch nichtig, dass er nicht (rechtzeitig) erfüllt wird. Der Käufer gerät aber automatisch in Annahmeverzug und, da es sich bei der Abnahme der Sache um eine Hauptleistungspflicht handelt, auch in den Schuldnerverzug. Letzteres ist deswegen interessant, weil man ihn nun verklagen kann - und die entstehenden Kosten kann man sich als sog. Verzugsschaden vom Käufer wiederholen.

Levay