Hallo Arbeits- bzw. Sozialrechtsexperten,
Wie beurteilt ihr rechtlich folgenden Sachverhalt und wie würdet ihr vorgehen:
Arbeitnehmerin B. erhält Ende Mai eine Reha genehmigt mit voraussichtlichem Beginn Mitte August.
Beim Arbeitgeber ist eine Vorgesetzte der Ansicht, das gehe nun arbeitsorganisatorisch gar nicht, das solle vorverlegt werden (auf Juni / Juli, über den Sinn oder Unsinn dieser Forderung besteht keine Einigkeit).
Ohne nun eine Einigung mit B. herbeizuführen, ruft sie in der Klinik an und vereinbart über den Kopf der Betroffenen hinweg einen Reha-Termin für Mitte Juni, der von der Einrichtung auf schriftlich als Zeitpunkt bestätigt wird. Dieser Zeitpubnkz steht allerdings mit einem privaten Kurzurlaub im Konflikt.
Zwar steht in den Randbedingungen „… Belange des Arbeitgebers sind weitgehend zu berücksichtigen“, aber eine derartige Entmündigung geht ja wohl doch ein bißchen zu weit.
Die Fragestellung ist, wie man sich hier gegenüber
- dem Arbeitgeber
- der Kureinrichtung
positioniert und ob man so etwas hinnehmen muß.
Vielen Dank und schöne Grüße
Jogyi