Terminfestlegung für geplante Reha

Hallo Arbeits- bzw. Sozialrechtsexperten,

Wie beurteilt ihr rechtlich folgenden Sachverhalt und wie würdet ihr vorgehen:

Arbeitnehmerin B. erhält Ende Mai eine Reha genehmigt mit voraussichtlichem Beginn Mitte August.
Beim Arbeitgeber ist eine Vorgesetzte der Ansicht, das gehe nun arbeitsorganisatorisch gar nicht, das solle vorverlegt werden (auf Juni / Juli, über den Sinn oder Unsinn dieser Forderung besteht keine Einigkeit).
Ohne nun eine Einigung mit B. herbeizuführen, ruft sie in der Klinik an und vereinbart über den Kopf der Betroffenen hinweg einen Reha-Termin für Mitte Juni, der von der Einrichtung auf schriftlich als Zeitpunkt bestätigt wird. Dieser Zeitpubnkz steht allerdings mit einem privaten Kurzurlaub im Konflikt.

Zwar steht in den Randbedingungen „… Belange des Arbeitgebers sind weitgehend zu berücksichtigen“, aber eine derartige Entmündigung geht ja wohl doch ein bißchen zu weit.

Die Fragestellung ist, wie man sich hier gegenüber

  • dem Arbeitgeber
  • der Kureinrichtung
    positioniert und ob man so etwas hinnehmen muß.

Vielen Dank und schöne Grüße
Jogyi

Hallo,
die Reha-Einrichtung hätte schon gar noch mit dem Arbeitgeber reden dürfen, damit fängt es schon einmal an.
Die Reha ist einer Arbeitsunfähigkeit gleich zu setzen, von daher kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur „bitten“ ggf. eine Terminanpassung vorzunehmen - fordern kann er das nicht (ich bestimme, wann Sie krank sein dürfen ???!!!).
Was jetzt tun, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist - mein Rat - die Reha. anrufen oder anschreiben, auf das „Kontaktverbot“ mit dem Arbeitgeber hinweisen und auf die Reha zum ursprünglich geplanten Termin bestehen.
Gruss
Czauderna

Hallo Herr Czauderna,

für diese präzise Antwort bedanke ich mich ganz herzlich. Gefühlsmäßig war das auch meine Vermutung, könnten Sie noch kurz mitteilen, auf welchem/r Gesetz/Bestimmung sich dieser Sachverhalt gründet

Danke und schönen Sonntag.
Jogyi

Hallo,
nein, kann ich leider nicht, aber ich vermute, dass es um das Datenschutzgesetz geht - wie kann eine Kurklinik mit einem Fremden über die Reha eines Patienten reden, ja sogar mit ihm irgendwelche Termine vereinbaren ??
Gruss
Czauderna

Hallo,
ja das scheint mir plausibel.
Nochmals vielen Dank.

Grüße, Jogyi