Terminfindung Wohnungsübergabe

Hallo,

eine Wohnung ist zum Do, dem 15.5 neu vermietet, der vorherige Mieter zieht zum Sa, dem 10.5. aus, muss anschließend noch die alte Wohnung streichen und übergeben.
Es bleiben daher nur noch die ersten drei Werktage der folgenden Woche als Übergabetermine. Der Mieter ist berufstätig und kann als Übergabetermin an allen drei Tagen nur Termine bis jeweils 10:00 und ab 17:30 anbieten. Der für die Übergabe zuständige Hausverwalter kann jedoch nur unpräzise ganztägige Zeitslots anbieten. Ist der Mieter hier verpflichtet Urlaub zu nehmen? Was passiert bei Urlaubssperre seitens des Betriebs und Nicht-Zustandekommen des Übergabetermins? Ist Mieter oder Vermieter hier in der Schuld?

Danke für die Klärung des Sachverhalts!

Hallo,

der Mieter muß bestimmt keinen Urlaub nehmen.
Er hat mit je 2 Terminen an 3 Tagen seine Pflichten voll erfüllt.
Es soll halt der Vermieter die Übergabe machen und nicht der Hausverwalter.
Außerdem ist nicht immer die Frage nach der Schuld zu stellen, sondern wie kann
das am besten geregelt werden.

Gruß

FranzXaver

Interessant. Da gibt es sicherlich auch eine Quelle für das Wissen.

vnA

Hallo

Die Rückgabe der Mietsache ist eine „Bringschuld“.
Die kann der Mieter dadurch erfüllen, dass er für die Rückgabe einen Termin während der üblichen Zeiten (darunter versteht die Rechtsprechung übliche Tageszeiten=Arbeitszeiten, denn auch ein Vermieter darf mal Feierabend haben) rechtzeitig (etwa 1 Woche vorher) anbietet.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/beendi…

Ist Mieter oder Vermieter hier in der Schuld?

Kann man aufgrund der gemachten Angaben nicht sagen.
Wenn der Mieter weiss, dass er Urlaubssperre hat, dann muss er eben eine Ersatzperson beauftragen, um seine Rückgabepflicht erfüllen zu können. Die weiter genannten Umstände, die der Mieter ja erst herbeigeführt hat (knapper Auszug, dadurch wenig Terminmöglichkeiten), entlasten den Mieter jedenfalls nicht. Oder ist der Vermieter auch Arbeitgeber des Mieters und daher für die Urlaubssperre verantwortlich?

Grüsse Rudi

Tu mir doch von Deinem Wissen kund.

Gruß

FranzXaver

Ich habe halt kein Wissen. Deshalb frage ich bei dir nach. Du wirst doch irgendwo eine Quelle haben für das was du schreibst, oder ist das Bauchgefühl? Wenn ich als Vermieter einen Verwalter bevollmächtige, kann dann einfach ein Mieter kommen und sagen: Mit dem will ich aber nicht? Das erschließt sich mir nicht.

vnA

Der Mieter muss i. S. d. § 294 BGB dem Vermieter oder seinem Beauftragten einen Übergabetermin in der zu übergebenden Wohnung rechtzeitig, d. h. etwa 1 Woche vorher, mitteilen und in dem benannten Termin tatsächlich und pünktlich anwesend sein.

Wenn er demnach 3 Termine (vorzugsweise nachweislich schriftliche zugegangen) vorschlägt, hätte der - rechtlich zur ordnungsgemäßen Rückgabe verpflichtete - Mieter sein Soll erfüllt :open_mouth:

G imager