Hallo,
eine Wohnung ist zum Do, dem 15.5 neu vermietet, der vorherige Mieter zieht zum Sa, dem 10.5. aus, muss anschließend noch die alte Wohnung streichen und übergeben.
Es bleiben daher nur noch die ersten drei Werktage der folgenden Woche als Übergabetermine. Der Mieter ist berufstätig und kann als Übergabetermin an allen drei Tagen nur Termine bis jeweils 10:00 und ab 17:30 anbieten. Der für die Übergabe zuständige Hausverwalter kann jedoch nur unpräzise ganztägige Zeitslots anbieten. Ist der Mieter hier verpflichtet Urlaub zu nehmen? Was passiert bei Urlaubssperre seitens des Betriebs und Nicht-Zustandekommen des Übergabetermins? Ist Mieter oder Vermieter hier in der Schuld?
Danke für die Klärung des Sachverhalts!