folgender Fall;
Eine Ma erhät einen Job zum 15.03.2010. Probezeit ist auf 6 Monate fixiert. Erster Arbeitstag 15.03.10. Betriebsbedingt kann das Arbeitsverhältnis nicht fortgeführt werden. Die Kündigung ergeht am 15.10.10 schriftlich an die MA. Ist die Kündigung nun noch innerhalb der 6 Monatigen Probezeit realisiert worden oder nicht?
Grüsse Labrador
Ps Einhaltung 14 Tage Kündigungsfrist steht nicht zur Debatte und ist selbstverständlich, also letzter Arbeitstag 30.10.2010, richtig?
Hallo,
die Kündigung erfolgte aber nicht innerhalb der Probezeit da diese schon 1 Monat vorbei ist.
Gruß SUnny
entschuldigung, Sunny der Abeitsvertrag begann am 15.04.2010. Das war ein Schreibfehler von mir; An Alle 15.04.10 bis 15.10.10 die Probezeit!; Kündigung schriftlich am 15.10.2010, anfechtbar? oder o.k.?
grüsse Labrador
1 „Gefällt mir“
14(!).10.2010
Hi!
Das war ein Schreibfehler von mir; An Alle 15.04.10 bis
15.10.10 die Probezeit!;
Nö, die sechs Monate enden am 14.10.2010.
Der 15.10.2010 ist bereits der erste Tag des siebte n Monats.
Kündigung schriftlich am 15.10.2010,
anfechtbar? oder o.k.?
Anfechtbar nicht, aber eine Feststellungsklage, dass der Arbeitsvertrag nicht durch die Kündigung vom 15.10. endet (kurz: Kündigungsschutzklage) passt schon.
Gruß
Guido