Hallo,
habe durch meine Anwältin am 24.01.12 einen Antrag auf gemeinsame Elterliche Sorge beim Familiengericht gestellt. Im Internet lass ich, dass die Terminierung der Gerichte sehr unterschiedlich sein kann. Bei einem wurde bereits nach drei Wochen terminiert, ein anderer hatte nach 6 Montaten immer noch keinen Termin.
Meine Anwältin hat Anfang März dann mündlich nachgefragt (mündliche Nachfrage wird noch nicht aktenkündig sagte Sie mir). Da hieß es von der Geschäftsstelle des Familiengerichtes: Der Antrag liegt bei der Richterin.
Auf Nachfrage, wielange meine Anwältin denn jetzt warten würde, sagte Sie mir, dass sie Anfang April nochmals schriftlich nachfragen will. Seither habe ich nichts mehr gehört, weder von meiner Anwältin noch vom Familiengericht. Frage: Wielange darf eine Richterin einen Antrag unbearbeitet liegenlassen, ohne Gefahr zu laufen, sich ein Disziplinarverfahren wegen Untätigkeit im Amt einzufangen? Da in 4 vorherigen Verhandlungen die Richterin sehr pro für die Kindsmutter war, und sehr conta für den kindsvater, liegt der Verdacht nahe, dass der Antrag hier bewußt unbearbeitet und nicht terminiert wird. Da die Kommunikation mit meiner Anwältin ihrerseits nicht klappt (habe nie Kopien von Anträgen etc. erhalten, Telefonanrufe mit der Bitte um Rückruf wurden missachtet) habe ich jetzt meiner Anwältin das Mandat entzogen, nachdem ich die Rechtsanwaltskammer angeschrieben und mich über das Verhalten meiner Anwältin beschwert habe.
Aber unabhängig davon, würde ich gerne wissen, wieviel „Freiraum“ eine Richterin bei der Terminierung hat. Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen, abgesehen davon, dass ich mir zuerst einen neuen Rechtsbeistand suchen muss.
Für sachdienliche Antworten bedanke ich mich recht herzlich.
Ralf