Tach auch.
Entsteht im selbständigen Beweisverfahren die Terminsgebühr gem. 3104 VV RVG durch bloße Teilnahme des Anwalts am Ortstermin des Sachverständigen?
Gerold/Schmidt sagt dazu nichts.
Danke.
Tach auch.
Entsteht im selbständigen Beweisverfahren die Terminsgebühr gem. 3104 VV RVG durch bloße Teilnahme des Anwalts am Ortstermin des Sachverständigen?
Gerold/Schmidt sagt dazu nichts.
Danke.
Hallo Wotan,
nach dem RVG entsteht die Terminsgebühr nach Nr. 3104 u. a. auch für die Vertretung oder die Wahrnehmung eines von einem Sachverständigen aberaumten Ortstermines, also auch im selbstständigen Beweisverfahren (vgl. Vorbemerkung 3 (III) VV-RVG).
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Uups, danke!
Hatte ich noch nicht gesehen.
Ciao, Wotan