ein Rechtsanwalt hat Terminsgebühr (Nr. 3104 RVG-VV) in höhe 136 Euro (Streitwert: Jahresmiete ca 5300 €)
ins Rechnung gestellt, obwohl die Sache nach 2 Brifen und 1 Telefonat zu Vergleichsangebot und Einigung gekommen ist. Keine Klage, keine Verfahren.
Anwälte haben sich geeinigt, sowie die Mandanten.
Geschäftsgebühr N 2300 VV RVG wurde auch mit 1,3 berechnet und war 439,40 €uro + mWSt.
Frage: Was für Trmin meint der Anwalt und ob es alles nicht vioel zu teuer ist?
Die Sache wurde in 1 Woche nach 2 Schreiben inkl. Vergleichsangebot und 1 Telefonat erledigt.
Danke im Voraus,
ein Rechtsanwalt hat Terminsgebühr (Nr. 3104 RVG-VV) in höhe
136 Euro (Streitwert: Jahresmiete ca 5300 €)
…
Danke im Voraus,
Mehrere Fragen:
Wurde dem Anwlat Auftrag zur Klage bzw. Klageabwehr erteilt, oder war dies noch im vorgerichtlichen Verfahren?
Wenn Klageauftrag, dann ist Nr. 3104 ggf. auch gegeben, wenn es keine Verhandlung vor Gericht gab, es kann ausreichen, wenn die Anwalte miteinander telefonieren.
Wenn kein Klageauftrag, dann sind die Nrn 3100 ff VV nicht einschlgig, sondern nur Nr. 2300 VV. Spannbreite: das 0,5-fache bsi 2,5-fache, „Mittelgebühr“ ist 1,5.
Wenn die Sache aber weder schwierig, noch umfangreich war, dann Kappung auf das 1,3-fache.
Wenn es einen Vergleich gab (gesetzl. Definition in § 779 BGB: Beide Parteien haben von ihrer Position nachgegeben), dann ist bei rein außergerichtlichen Sachen eine Gebühr Nr. 1000 VV fällig mit Faktor 1,5, während im gerichtlichen Verfahren die Nr. 1001 mit dem FAktor 1001 einschlägig wäre
ohne genauere Kenntnis der Einzelumstände des Falles lässt sich hier nur eingeschränkt eine Antwort geben. In aller Regel meint Termingebühr die Kosten für einen Vorsprache-Termin beim Anwalt. Ich denke, auf irgendeine Weise musste er ja Kenntnis vom Sachstand bekommen. Dann ist auch entscheidend, wie der Vergleich abgefasst wurde. In aller Regel ist es so, dass die Parteien vereinbaren, die jeweiligen Kosten selber zu tragen. Am besten scheint mir die Rücksprache mit dem Anwalt zu sein und ihn nach der Begründung für die Kostenauflage zu fragen.
mit freundlichen Grüßen,
Walter Schäppi
Liebe/-r Experte/-in,
ein Rrechtsanwalt hat Terminsgebühr (Nr. 3104 RVG-VV) in höhe
136 Euro (Streitwert: Jahresmiete ca 5300 €)
ins Rechnung gestellt, obwohl die Sache nach 2 Brifen und 1
Telefonat zu Vergleichsangebot und Einigung gekommen ist.
Keine Klage, keine Verfahren.
Anwälte haben sich geeinigt, sowie die Mandanten.
Geschäftsgebühr N 2300 VV RVG wurde auch mit 1,3 berechnet und
war 439,40 €uro + mWSt.
Frage: Was für Trmin meint der Anwalt und ob es alles nicht
vioel zu teuer ist?
Die Sache wurde in 1 Woche nach 2 Schreiben inkl.
Vergleichsangebot und 1 Telefonat erledigt.
Danke im Voraus,
Hallo,
für Gebührenfragen bin ich nicht kompetent. Müsste mich erst einlesen.
In jedem Fall würde ich in die Anwaltskanzlei gehen und mir die Sachen dort erläutern lassen.
Gruß,
Tronicrot