Terminus gesucht: Wo kein Kläger

Hallo Experten,

das Bundesverfassungsgericht kann nur auf Antrag tätig werden, für diese Arbeitsweise gibt es sicher einen bestimmten Ausdruck.

Mein Tipp war: Appelation(sgericht): es muss an das Gericht apelliert werden, dann wird es tätig.

Viele Grüße

Anton

Im Strafrecht nennt man es Akkusationsprinzip, im Zivilprozess gehört es zur Dispostionsmaxime. Für das BVerfG wäre mir ein Fachterminis neu, allerdings bin ich auch kein großer Verfassungsrechter :smile:

Levay

Hallo Anton,

das Bundesverfassungsgericht kann nur auf Antrag tätig werden,

jedes Gericht kann nur auf Antrag (= Klage respektive Anklage) tätig werden…

Mein Tipp war: Appelation(sgericht):

Nein, nein. Ein Appellationsgericht ist das Berufungsgericht, also das nächstinstanzliche Gericht, das eine Entscheidung zu überprüfen hat (z. B. 1. Instanz Landgericht, 2. Instanz OLG - OLG wäre in diesem Fall das Appellationsgericht).

Grüße
Renee

Hallo!

jedes Gericht kann nur auf Antrag (= Klage
respektive Anklage) tätig werden…

Das würde ich so generell nicht sagen, sondern nur auf den streitigen Zivilprozess und den Strafprozess einschränken.

Gruß
Tom

hm, welches Gericht wird denn ohne Klage/Anklage/Antrag tätig?

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Hallo Anton,

das Bundesverfassungsgericht kann nur auf Antrag tätig werden,
für diese Arbeitsweise gibt es sicher einen bestimmten
Ausdruck.

Meinst du möglicherweise Habeas Corpus?

http://de.wikipedia.org/wiki/Habeas_corpus

Gruß Gernot