Man nehme an, der Bezirksschornsteinfeger möchte zum fegen kommen und steckt angeblich einen Zettel in den Briefkasten mit der Terminankündigung.
Des weiteren stelle man sich vor, dass der Eigentümer des Hauses diesen Zettel nicht gefunden hat, somit nichts von einem Termin weiß.
Rein fiktiv natürlich…
Man nehme weiterhin an, dem Eigentümer wurde durch eine 3. Person zugetragen, dass der Schornsteinfeger kommen möchte, und der Eigentümer ruft diesen an und vereinbart einen Termin.
Nun lassen wir mal diesen Termin stattfinden, alles läuft zur vollsten Zufriedenheit, bis die Rechnung präsentiert wird.
Da erscheint ein Posten „Zuschlag für Arbeiten außerhalb des üblichen Arbeitsganges“
Begründet wird dieser Posten damit, dass der Schornsteinfeger beim letzten vereinbarten Termin (Zettel im Briefkasten, der nicht gefunden wurde) seine Arbeit nicht verrichten konnte, da keiner anwesend war um ihn herein zu lassen.
Nehmen wir mal an, so ein Vorfall würde sich ereignen:
Ist denn ein Zettel im Briefkasten eine rechtsgültige Terminvereinbarung?
Darf das (ungewollte) Ignorieren des Zettels in Rechnung gestellt werden?
Ist es nicht seit diesem Jahr so, dass der Hauseigentümer auf den Schornsteinfeger zugehen und ihn ins Haus bestellen muss, statt wie bisher, dass er einfach kommt. Man könnte ja auch einen anderen Schornsteinfeger beauftragen wollen…
Danke für eure Antworten!