Terminverschiebung

hallo!!!

was ist eigentlich zu beachten, wenn man den Termin für den Lohnsteuerjahresausgleich verschieben würde??? sollte man denn eine Begründung dazu schreiben???

Danke schon mal im voraus

MfG Peter

Hallo Peter,

wenn es tatsächlich um den früheren LoJa geht, nämlich die (freiwillige) Antragsveranlagung - Termin = 24 Monate nach Entstehung der Steuer -: Ziemlich schlechte Karten, ziemlich gute Begründung erforderlich.

Wenn es um eine ESt-Erklärung geht: Zwischen 31.05. und 30.09. geht viel, Empfehlung: Beim Sachbearbeiter kurz telefonisch vorfühlen, wie das Wetter ist - konkret: Wie es mit einer „stillschweigenden Fristverlängerung“ ausschaut. Die ist ganz easy und braucht allenfalls pro forma eine eher schwammige Begründung (nicht grade: „Weil das Wetter so schön ist und dann ist meine Katze gestorben“, aber sowas wie „Arbeitsüberlastung etc.“), weil sie nicht zu einem eigentlichen Verwaltungsakt (Genehmigung der Fristverlängerung) führt, sondern bloß zum Stillhalten. Wenn telefonisch eine Art „Ja“ durchklingt, nochmal mit einem Dreizeiler bestätigen, mit Namensnennung des Telefonpartners.

Ach und beiläufig: Der Text „Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung mit Zwangsgeldandrohung“ klingt ungefähr so, als würden ein paar Tage später zwei robuste Gendarmen mit gezogenem Säbel vor der Thür stehen. Tun sie nicht - paar Wochen, genauer der Zeitraum bis zum Zahlungstermin eines lange nach der Erinnerung tatsächlich festgesetzten Zwangsgeldes - sind immer drin.

Schöne Grüße

MM