Hallo,
wenn man bei Gericht einen Schriftsatz bis zu einem bestimmten Termin einreichen muss, musste früher entweder der Poststempel die Termineinhaltung belegen, oder musste man es bis 24 Uhr des Stichtages in den Gerichtsbriefkasten einwerfen.
Wenn ich richtig informiert bin, kann man das heutzutage auch per Fax tun, durch E-Mail aber nicht.
Wieso?
Falls das Gericht bestreitet, den Schriftsatz rechtzeitig erhalten zu haben, wie beweist man das Gegenteil in den beiden Fällen? Durch ein Protokoll?
Wieso wird dann ein Faxprotokoll anerkannt, ein E-Mail Protokoll aber nicht?
Grüße
Carsten
Hallo!
wenn man bei Gericht einen Schriftsatz bis zu einem bestimmten
Termin einreichen muss, musste früher entweder der Poststempel
die Termineinhaltung belegen
Wie früher war das denn? So lanmge ich mcih mit der Materie beschäftige, galt und gilt:
musste man es bis 24 Uhr
des Stichtages in den Gerichtsbriefkasten einwerfen.
bzw. vom Briefträger einwerfen lassen. Keinesfalls später.
Wenn ich richtig informiert bin, kann man das heutzutage auch
per Fax tun, durch E-Mail aber nicht.
Ja.
Wieso?
Eine Erklärung: Bestimmte Schriftsätze müssen unterschrieben sein. Was per Fax geschickt wird, ist die Kopie eines unterschriebenen Original-Papieres.
Falls das Gericht bestreitet, den Schriftsatz rechtzeitig
erhalten zu haben, wie beweist man das Gegenteil in den beiden
Fällen? Durch ein Protokoll?
Bevor die jetzt wieder alle mit ihrer Lebenserfahrung und ihrem Menschenverstand ankommen: Ich hatte tatsächlich schon einmal einen Fall, in dem ein schlampiger Rechtspfleger aus der Tatsache, dass er meinen Schriftsatz nicht in der Akte finden konnte, sich die Behauptung konstruiert hat, ich hätte ihn gar nicht eingereicht. Das Gericht hatte mir, nachdem ich neben dem Faxprotokoll auch den Einzelverbindungsnachweis meines Telefonanbieters mitgesandt hatte, dann aber doch gnädigerweise Glauben geschenkt.
Wieso wird dann ein Faxprotokoll anerkannt, ein E-Mail
Protokoll aber nicht?
Das kann der Richter machen, wie er Lust bzw. Überzeugung hat.