Terms and conditions

Hallo!

Weiß jemand eine gute Übersetzung ins Englische (und Französiche) für:

Sollten Teile des Vertrages rechtsunwirksam sein/werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Der Vertrag ist dann seinem Sinne gemäß gültig.

Ist ein Teil von einem Auszug von AGBs. Dieser Teil wurde seltsamerweise nicht ins Englische übersetzt und ist daher unter den „terms and conditions“ nicht zu finden.

Verständnisfrage: Können nur Teile eines Vertrages rechtsunwirksam werden?

Vielen Dank für alle Tipps!

Englisch
Hallo Birgit!

Weiß jemand eine gute Übersetzung ins Englische (und
Französiche) für:

Sollten Teile des Vertrages rechtsunwirksam sein/werden, so
wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Der
Vertrag ist dann seinem Sinne gemäß gültig.

„If any provision of this agreement shall be deemed void, such determination shall not affect any other provision. In such an event the agreement shall be valid in compliance with its original meaning.“

Bei zweiten Satz bin ich mir allerdings nicht ganz sicher. Er ist mir bisher noch nie untergekommen. Es wäre schön, wenn den noch einmal jemand mit Ahnung absegnen oder ändern könnte.

Verständnisfrage: Können nur Teile eines Vertrages
rechtsunwirksam werden?

Ja, sie können. Die oben genannte Formulierung nennt man „salvatorische Klausel“ und dient dazu, die Gültigkeit eines Vertrages für den Fall zu sichern, dass Teile schon bei Abschluss oder z.B. durch spätere Gesetzesänderungen ungültig werden.

Grüße,
Christiane

Weiß jemand eine gute Übersetzung ins Englische (und
Französiche) für:

Sollten Teile des Vertrages rechtsunwirksam sein/werden, so
wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Der
Vertrag ist dann seinem Sinne gemäß gültig.

„If any provision of this agreement shall be deemed void, such
determination shall not affect any other provision. In such an
event the agreement shall be valid in compliance with its
original meaning.“

Bei zweiten Satz bin ich mir allerdings nicht ganz sicher. Er
ist mir bisher noch nie untergekommen. Es wäre schön, wenn den
noch einmal jemand mit Ahnung absegnen oder ändern könnte.

Dein Unbehagen ist berechtigt. Der zweite Satz ist in der Tat, nun ja, „ungewöhnlich“. Üblicherweise würde man in salvatorischen Klauseln an dieser Stelle nämlich etwas ähnliches wie dieses formulieren: „An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.“ Mit ganz, ganz viel gutem Willen und beherzter Auslegung kann man dies aus dem zweiten Satz der deutschen Fassung der Klausel, um die es hier geht, vielleicht gerade noch herauslesen. In der englischen Fassung ist der Satz rechtlich gesehen gänzlich sinnfrei. Das liegt aber nicht an der Übersetzung (die scheint mir sprachlich ok zu sein), sondern daran, dass das deutsche Original - wie bereits erwähnt - nicht ganz „state-of-the-art“ ist.