Hallo !
Kann der Vermieter ein Terrarium mit einem Bartagamen Verbieten?, oder handelt es sich um Kleintierhaltung.
Ein Terrarium zählt ja sozusagen als Möbelstück, oder nicht?.
Freue mich über jede Antwort!.
Grüße
Germanicus
Hallo,
besser wäre wohl das Forum „Mietrecht“.
Kann der Vermieter ein Terrarium mit einem Bartagamen verbieten?
Nein.
http://www.haus.de/PH2D/ph2d.htm?snr=27&snr2=14
Gruß
Tato
Danke für die schnelle Anwort!.