Hallo,
richtig vermutet, ich muß noch dabei sagen, dass im
Mietvertrag keine Wohnfläche angegeben ist und die Nebenkosten
durch einen professionellen Verwalter abgewickelt werden.
aber die Wohnfläche bei den heizkosten muss mit der tatsächlichen übereinstimmen, darf die Terrasse aber nicht enthalten, wenn nicht alle Wohnungen eine Terrasse haben.
Bezüglich Terrasse habe ich gelesen, dass 50% der Fläche als
Wohnfläche zählt, falls es sich bei der Terrasse um einen
gedeckten Freisitz handelt.
richtig
Ein Freisitz liegt vor, falls zu 3 Seiten Sichtschutz besteht
und der Boden fest ist. Und gedeckt heißt nicht, dass der
Freisitz ein Dach haben muß.
was dann, der Tisch zum Kaffee muss nicht gedeckt sein. Bei überdacht sind es 50 %, ohne Dach 25 % es sei denn, die Terrasse liegt nach Sünden in einer besonders geschützten Lage, abseits vom Strassenverkehr und ohne Einblick auf die Terrasse. Hier ist e ssinnvoll, die neue Wohnflächenberehcnung anzusehen. Sie ist im Text klar. Unter § 4 Ziffer 4 heißt es „Die Grundflächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrasse sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen“. Der rets ist aus dem in einer anderne Antwort zum BGH dargelegten Hinweis zu entnehmen.
Diese Weißheiten stammen aus der Broschure von Heidi Schnurr,
‚Die 10 häufigsten Fehler beim Abschluß von Mietverträgen‘.
Danach wäre wohl die Hälfte der gesamten Terasse und nicht nur
die Hälfte der Fläche unter dem Balkon anrechenbar.
Wer ist eigentlich diese Frau Schnurr? Ehrlich, mir ist sie in der gesamten Fachliteratur, die in der Praxis verwendet werden, noch nie bekannt geworden. Höre den Namen erstmalig. Mich würde aber interessen, welche ISBN-Nr. dieses Werk hat.
Grüsse Günter
:Aber das Recht ändert sich wohl laufend?!? Oder ist noch
komplizierter als vermutet?
Gruß
Bernd
Ich vermute einen Zusammenhang mit den 30% vorab
Der BGH sieht das so.
http://www.bmgev.de/mietrecht/bgh-urteile/mietmangel…
Wolfgang