Hallo,
weiß jemand, wie folgendes geregelt ist (Mieter- oder Vermietersache?
Angenommen, Herr x hat Wohnung mit Terrasse gemietet (wobei die Terrasse im Mietvertrag nicht erwähnt sei).
Angenommen, die Hauswand welche nur von Herrn x Terrasse zugänglich ist, hätte stellenweise folgende Schäden am Putz.
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In der Terrassenaußenwand/am Putz befinden sich 4 kleine Löcher, da fiel der Putz ab und zwei größere Löcher (viell. 6 cm Durchmesser), bei welchen das Styropor sichtbar ist und bei einem davon vermutlich schon von Vögeln (?) stark bepickt wurde (Kuhle).
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Am Fensterbrett des Küchenfensters von Herrn x fällt links und rechts vom Fensterrahmen ca. 2 daumenbreit der Putz ab.
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Oberhalb der Terrassentür, genau unter der Regenrinne war Putz bzw. ein Stück der Hauswand abgefallen, dieser sieht an der Stelle auch locker aus, es könnte vielleicht noch was hinunterkommen.
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Am Terrasseneingang sind die Türrahmenecken der Wand (Wandecken) angeschabt (das könnte durch Gegenstände von Herrn x Kinder beim Rein- u- Raustragen passiert sein).
Herr X möchte nun, dass die Schäden beseitigt werden, aber wer wäre hierfür heranzuziehen (Mieter oder Vermieter)?
Vielen Dank vorab!
LG Tigerin
Dein geistreicher Erguss in Ehren, doch nächstes Mal einfach mal Klappe halten, wenn man von nix Ahnung hat.