zur Situation:
Wir haben vor drei Jahren ein Haus in NRW gekauft. Dieses Haus ist freistehend und hat eine Garage die 1983 angebaut wurde.
Auf dieser Garage würde eine Terrasse gerichtet. Die Garage befindet sich im Erdreich und ist ca. auf selber höher wie das Nachbargrundstück. Diese Terrasse ist nun das Problem.
Wir haben eine Pergola errichtet und dies hat der Nachbarin trotz vorheriger Rücksprache nicht gefallen. Sie hat sich bei Bauamt beschwert. Das Verhältnis ist nun natürlich sehr schön. Vorher war auf dieser Terrasse im ein Pavillion 4x4 meter.
Nachdem sich das Bauamt die Unterlagen angeschaut hat, sollen wir die Terrasse entfernen. Seinerzeit haben die Eigentümer die Erweiterung der Garage mit einer Baugenehmigung erstellen lassen. In dieser Baugenehmigung kann ich in der Berechnung der Statik ersehen das eine Terrassennutzung vorgesehen ist. Alle Unterlagen wurden eingereicht und auch genehmigt.
Sollte ich die Garage nicht mehr betreten können, kann ich nicht mehr in meinen Garten. Die Garage hat insgesamt ein länge von 12m und eine tiefe von 4m an der Hausseite und geht in einer L-Form nach hinten um mein Haus herum. An der breitesten Stelle ist die Garage 10m breit.
Ich bin aus allen Wolken gefallen.
Hat jemand eine Idee wie ich die Garage dennoch nutzten kann?
Für solch eine Terasse musst du einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück einhalten. Vermutlich steht deine Garage genau auf der Grenze - was sie ja auch darf, bloss die Terasse nicht. Erkundige dich wie der Grenzabstand ist und ziehe dort auf dem Garagendach einen Zaun. Alles diesseits des Zauns darfst du als Terasse nutzen.
Wenn das nicht geht: IMHO kann dir keiner ein Wegerecht nehmen, vor allem, wenn du nicht anders an deinen Garten kommst. Ein Weg ist keine Terasse.
Es wurde eine Garage genehmigt. Mehr nicht. Ob die Decke nun begrünt werden oder einen Atomschlag standhalten kann, spielt keine Rolle. Das Gebäude kann als Garage genutzt werden und fertig.
Natürlich kann man da langgehen. Oder man baut sich eine Tür zum Garten rein.
Ohne einen Lageplan kann man dazu gar nichts sagen !
Und Du warst doch auf dem Bauamt. Die müssen Dir doch die Rechtsgrundlage erläutert haben.
Und in der damaligen Baugenehmigung steht bestimmt nur die Garage drin, die offenbar ohne Grenzabstand oder jedenfalls dichter als 3 m an die Nachbargrenze gerückt ist.
Als Garage ist das zulässig. Aber nicht für anderes.
Und begehen kann man das Garagendach jederzeit, nur eben nicht Aufbauten oben drauf (Pavillon, Pergola, Terrasse )
Die müssten dann den Grenzabstand einhalten (3 m ab mind.)