Terrasse in Bauverbotszone aufgrund Landstraße

Hallo Zusammen,

ich plane in kürze ein Haus zu bauen und habe nun erfahren das auf dem Grunsstück welches ich erworben habe eine Bauverbotszone ausgewiesen ist. Glücklicherweise passt das Haus aber in den bebaubaren Teil des Grundstücks.

Nun aber meine Frage:

  1. Kann ich eine Flache Terasse in einer Bauverbotszone errichten, wenn Sie eben zum Rest des Grundstückes ist?
    (noch ergänzend: Die Bauverbots besteht aufgrund Landstraße da am Wohngebiet vorbei geführt wird. Daraus resultierend sind 20m nach Landesrecht als BAuverbotszone frei zu halten)
    Zitat:
    „Hochbauten jeder Art in einer Entfernung bis zu 20 m, gemessen vom äußeren Rand der für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn“

Sehr geehrte Fragesteller,
diese Frage lässt sich leider ohne genaue Detailkenntnisse der näheren Umstände nicht rechtssicher beantworten. Hier müssen Sie (wohl oder über) einen Fachmann befragen (Architek, Bauingenieur oder Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur). unter Umständen kann Ihnen auch die Baugenehmigungsbehörde (Bauordnungsamt o.ä.) hier eine Frage beantworten. Falls Ihnen keiner dazu etwas sagen kann (oder will, weil alle genau prüfen müssen)können Sie nur Rechtssicherheit durch eine Bauvoranfrage erhalten. Sie sollten auch den Kaufvertrag prüfen, ob hier eventuell ein Entschädigungsanspruch besteht. Falls dabei Fristen zu wahren sind, müssen Sie eventuell sogar einen Rechtsanwalt (oder den beurkundenden Notar) dazu befragen.
Viel Erfolg!
Gruß Geoli

Siehe LBO Anhang „verfahrensfreie Vorhaben“ … wenn so ein Vorhaben da gelistet ist, dann brauchst Du kein Baurecht und mußt niemanden Fragen.

Grüße Mathias

Hallo Elliges

eine Terrasse ist „kein Hochbau“ und wäre in NRW nichtmal genehmigungspflichtig, jedenfalls nicht unter 100m²!
Es wäre trotzdem ratsam bei der Bauaufsicht nachzufragen, ob es Probleme ( z.B. Leitungsreczhte etc. ) geben könnte.
Hinfahren undfragen kostet nichts.

Mit freundlichem Gruß

U.F.

Hallo , Elliges,
Man kann eine Terrasse ohne Beton anlegen,grosse, schwere Platten in Splitt z.B. Da kann niemand Einwände haben , denn sie sind im Notfall innerhalb kürzester Zeit entfernbar.
Warum aber eine Terrasse direkt neben einer Landstrasse?
Gibt es nicht auf der andern Seite des Hauses vielleicht ein ruhigeres Plätzchen ? Dafür muss man dann etwas Weg in Kauf nehmen.
Gruss
Und-die- Kois

Guten Tag,

ohne hier die genaue Verordnung zu kennen, würde man mutmaßen, dass für die Bauverbotszone und die hier nicht erlaubten Bauten sicherlich eine Definition vorliegt.

Ob eine Terrasse dieser Definition entspricht oder eben nicht ist sicherlich auch von der Art der Ausführung abhängig.

Z. B. könnte die Terrasse ja ein einfaches Holzdeck sein oder nur ein paar Rasengittersteine. Anderseits gibt es sicherlich auch Bauherren, die ihre Terrasse mehrseitig mit feststehenden Mauern umwehren.

Ohne zum „Scharzbau“ zu animieren, stellt sich die Frage, ob eine solche Terrasse in den Baugenehmigungsunterlagen Erwähnung findet?

Ich würde Ihnen raten, sich im Rahmen der Baugenehmigungsplanung hier von Ihren Architekten gezielt auf das Problem beraten zu lassen.

Letztendlich ist er der Fachmann und haftet im Zweifel auch für sein Werk.

Hallo Elliges

Du musst herausfinden wie das Bauteil „Terrasse“ in Deiner Bauordnung/Baureglement definiert ist. Weiter
wäre es wichtig zu wissen was genau Du für eine Terrasse planst. z.B. Eine Holzterasse ohne Betonplatte oder eine geschlossene Terrasse mit Betonplatte und Belag. Manchmal genügt einfach die richtige Wortwahl,
damit man etwas machen darf oder nicht. Z.B. könnte man
das Wort Terrasse durch „Sitzplatz“; „Freifläche“ o.dgl.
ersetzen.

Es grüsst freundlich

Toggi2008

Hallo,
nach Bauordnung gehören Terrassen nicht zu baulichen Anlagen. Der Begriff Hochbauten ist insoweit dort nicht definiert. Im beschriebenen Zusammenhang ist sicher gemeint, das es einen gewissen Bereich gibt, der nicht mit in die Höhe ragenden Baukörpern wie z.B. Carports, Gartenhäuschen, Sichtschutzzäune etc. überbaut werden darf, um aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderliche Einschränkungen der Sicht zu verhindern. Vermutlich gibt es aus dem gleichen Grund hinsichtlich der Bepflanzung ebenfalls Reglementierungen. Eine Terrrasse ist lediglich eine Befestigung des Untergrundes, um diesen für seine Zwecke nutzbar zu machen. Ist die Anlage nicht mit einer wesentlichen Aufschüttung verbunden, fällt es sicher schwer, hieraus einen Verstoß gegen die örtlich geltenden Regeln herzuleiten. Vorsicht ist möglicherweise wieder bei Überdachungen oder Sonnenschutzmaßnahmen geboten.
Empfehlenswert ist es sicher, in jedem Fall vor irgendwelchen Maßnahmen die örtliche Fachabteilung der Verwaltung zu besuchen, um die geplante Maßnahme mit den zuständigen Stellen abzustimmen.
Viel Erfolg beim Hausbau!

Guten Tag,

zuerst, wie fast immer: welches Bundesland (wird aber hier nicht so relevant sein)

…und zweitens bin ich ein wenig verwundert darüber, dass man ein Grundstück kauft, ohne zu wissen, was man dort darf (…und was ggf. noch auf einen zukommen kann)

Wenn es eine solche Verbotszone gibt, wird in der Legende des Planes dazu oder dem Gesetz ja auch stehen, was in der Zone erlaubt ist ODER WAS SIE GGF. IN DISER ZONE TUN MÜSSEN, z.B. Bepflanzung etc.
Was bezeichnen Sie als „Landesstrassenbaurecht“ oder ist Landesbauordnungsrecht gemeint? Im ersteren Fall hätte das Baurecht damit nur am Rande etwas zu tun, der Rest wäre ggf. etwas für einen RA.
Ich würde allerdings vermuten, dass Sie dort das machen dürfen, was z.B. in Bauwichen und Abstandflächen (nach Landesbaurecht) erlaubt ist oder sein könnte.
Da Sie sagen, dass sie demnächst dort bauen wollen, werden Sie ja einen Architekten haben oder haben müssen. Es ist soz. seine „erste Aufgabe gem. der Leistungsphase 1“ seines Auftrags genau solche Bedingungen zu ermitteln und in seiner Planung fehlerfrei, genehmigt und dauerhaft genehmigungsfähig einzubeziehen.
Stellen Sie die Terrasse im Baugesuch dar (die Gestaltung der unbebauten Flächen gehört ja dazu)
und legen Sie die geplante Geländeoberfläche der Terrasse fest (was auch wegen anderer Aspekte relevant und gefordert ist).
Damit hat alles seinen Gang und ggf. die genehmigte Richtigkeit.

Mit freundlichem Gruss
Eckart Schwengberg

Im Grunde hast Du m.E. die Frage schon beantwortet; Es ist wahrscheinlich eine Frage wie hoch deine Terrasse wird.Wenn Sie unter dem Straßenniveau liegt könnte das gehen; Nachdem Du aber ein Haus auf dem Grundstück baust, kann Du bei der Plangenehmigung bei den örtlichen Behörden nachfragen.
Ich weiß leider nicht aus welchem Hintergrund die Bauverbotszone resultiert. Dies kannst Du aber bestimmt kurzfristig bei den Behörden nachfragen.

mfg Thomas

Hallo aus Köln.
Fragen des Baurechts kann ich dir als Werker nicht kompetent beantworten. Ich würde einfach mal zum Bauamt gehen und mit denen besprechen, was machbar ist. Die sind meist viel hilfsbereiter, als man ihnen unterstellt.
Ich gehe davon aus, dass du die Terasse ja nicht unterkellern willst. Und für eine schöne Holzterasse auf einigen Punktfundamenten dürfte es doch keine Probleme geben.
Viel Glück und „dreimol Kölle Allaf“
Colonius

Hallo Zusammen,

ich plane in kürze ein Haus zu bauen und habe nun erfahren das
auf dem Grunsstück welches ich erworben habe eine
Bauverbotszone ausgewiesen ist. Glücklicherweise passt das
Haus aber in den bebaubaren Teil des Grundstücks.