Guten Tag,
zuerst, wie fast immer: welches Bundesland (wird aber hier nicht so relevant sein)
…und zweitens bin ich ein wenig verwundert darüber, dass man ein Grundstück kauft, ohne zu wissen, was man dort darf (…und was ggf. noch auf einen zukommen kann)
Wenn es eine solche Verbotszone gibt, wird in der Legende des Planes dazu oder dem Gesetz ja auch stehen, was in der Zone erlaubt ist ODER WAS SIE GGF. IN DISER ZONE TUN MÜSSEN, z.B. Bepflanzung etc.
Was bezeichnen Sie als „Landesstrassenbaurecht“ oder ist Landesbauordnungsrecht gemeint? Im ersteren Fall hätte das Baurecht damit nur am Rande etwas zu tun, der Rest wäre ggf. etwas für einen RA.
Ich würde allerdings vermuten, dass Sie dort das machen dürfen, was z.B. in Bauwichen und Abstandflächen (nach Landesbaurecht) erlaubt ist oder sein könnte.
Da Sie sagen, dass sie demnächst dort bauen wollen, werden Sie ja einen Architekten haben oder haben müssen. Es ist soz. seine „erste Aufgabe gem. der Leistungsphase 1“ seines Auftrags genau solche Bedingungen zu ermitteln und in seiner Planung fehlerfrei, genehmigt und dauerhaft genehmigungsfähig einzubeziehen.
Stellen Sie die Terrasse im Baugesuch dar (die Gestaltung der unbebauten Flächen gehört ja dazu)
und legen Sie die geplante Geländeoberfläche der Terrasse fest (was auch wegen anderer Aspekte relevant und gefordert ist).
Damit hat alles seinen Gang und ggf. die genehmigte Richtigkeit.
Mit freundlichem Gruss
Eckart Schwengberg