Terrasse nicht im Mietvertrag!

Angenommen ein Mieter wohnt seit zwei Jahren in einer Wohnung mit Terrasse.Begehbar vom Wohnzimmer.
Wenn dem Vermieter nun auffällt, dass diese Terrasse nicht im Mietvertrag eingetragen wurde und er darauf besteht sie selber zu nutzen, darf er das?
Gibt es da kein sogenanntes Gewohnheitsrecht für den Mieter?

Gruss Yogi

Angenommen ein Mieter wohnt seit zwei Jahren in einer Wohnung
mit Terrasse.Begehbar vom Wohnzimmer.
Wenn dem Vermieter nun auffällt, dass diese Terrasse nicht im
Mietvertrag eingetragen wurde und er darauf besteht sie
selber zu nutzen, darf er das?
Gibt es da kein sogenanntes Gewohnheitsrecht für den Mieter?

Hallo,

hier liegt wohl ein Streit zwischen Mieter und VM vor. Solche Fragen stellen sich üblicherweise in einem Mietverhältnis, das problemlos funktioniert, nicht.

Wenn die Terrasse nur durch das Wohnzimmer des Mieters begehbar ist, kann der VM die Terrasse nicht beanspruchen. Andererseits kann der Mieter doch jederzeit dem VM die Nutzung schon deshalb untersagen, weil er weder unmittelbar vor dem eigenen Wohnzimmerfenster fremde Personen dulden muss, weder dort Feste oder Kaffepaussen Dritter akzeptieren muss. Grillen darf er ja ohnehin nicht auf dieser Terrassse, wenn er sie für sich beansprucht und mit feiern ist auch nichts.

Vermutlich handelt es sich auch um ein Gebäude, das der VM auch bewohnt. Sofern hier also nur zwei Wohnungen überhaupt bestehen, ist anzunehmen, dass der VM ohne verlängerte Kündigungsfrist den Mieter aus dem Haus ekeln will.

Grüsse Günter

Danke für die schnelle Antwort.

Angenommen die Terrasse wäre aber auch von aussen begehbar.Würde dies etwas ändern?
Der Mieter möchte einfach die Terrasse weiterhin nutzen.
Sie schreiben, dass der Mieter keine fremden Personen vorm Wohnzimmerfenster dulden muss.Kann der Vermieter vom Mieter mit Recht verlangen, die Terrasse nicht mehr zu betreten?

Gruss Yogi

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Hallo,

nun, eine Terrasse dürfte durchaus immer auch von aussen begehbar sein. Die Terrasse gehört - nach der bisherigen Beschreibung - eindeutig zur Mietwohnung. Es wäre sicher eine andere Bewertung, wenn der Mieter nicht direkt von der Wohnung auf die Terrasse kommt.

Wie lange war eigentlich der Zugang zur Terrasse möglich ? Und warum will der VM dies nicht merh ?

Grüsse Günter

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Hallo Günter
Der Zugang zur Terrasse ist seit Einzug der Wohnung möglich.(knapp3 Jahre)
Der VM möchte mit allen mitteln den Mieter aus dem Haus bekommen.
Da dies nicht möglich ist aufgrund eines echten Zeitmietvertrages, versucht er es mit anderen Mitteln.
Es geht ihm nicht darum die Terrasse selbst zu nutzen, vielmehr möchte er dem Mieter die Nutzung verbieten.

Gruss Yogi

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Hallo Günter
Der Zugang zur Terrasse ist seit Einzug der Wohnung
möglich.(knapp3 Jahre)
Der VM möchte mit allen mitteln den Mieter aus dem Haus
bekommen.
Da dies nicht möglich ist aufgrund eines echten
Zeitmietvertrages, versucht er es mit anderen Mitteln.
Es geht ihm nicht darum die Terrasse selbst zu nutzen,
vielmehr möchte er dem Mieter die Nutzung verbieten.

Gruss Yogi

Hallo Yogi,

bin zwar nicht Günter, aber wenn ich mal zusammenfasse, was er bisher schreibt, dann sieht es wohl so aus:

Der Mieter darf die Terasse nicht mehr benutzen, da er sie nicht mitgemietet hat. Er darf aber auch dem Vermieter die Benutzung untersagen, da er fremde Personen vor seinem Fenster nicht dulden muss.

Somit hat keiner der beiden Parteien etwas von der Terasse. Wenn - offensichtlich - keine friedliche, einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter gefunden werden kann, da er die Mieter raushaben will, dann wird das wohl (zunächst) das Ende der Diskussion sein.

Deshalb bin ich - persönlich - der Überzeugung, dass es besser wäre, wenn der Mieter sich eine neue Bleibe mit einer schönen Terasse sucht, die er auch benutzen darf.

Gruß
Nita

Hallo Nita
Ich persönlich wäre auch der Meinung, dass der Mieter sich eine neue Bleibe suchen sollte.
Der Zeitmietvertrag läuft noch 2Jahre und diese Zeit benötigt der Mieter auch, denn er möchte sich eine Immobilie aneignen.
Noch darf der Mieter die Terrasse benutzen, aber der Vermieter hat schon angedeutet, notfalls mit Hilfe eines Anwalts die Nutzung der Terrasse zu unterbinden.
Ist es denn wirklich so einfach für den Vermieter?
Der Mieter öffnet seine Wohnzimmertür und darf die Terrasse nicht betreten.Das kann es doch wirklich nicht sein.
Ich persönlich glaube nicht wirklich daran, das der Vermieter damit durch kommt.Oder doch?

Gruss Yogi

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Angenommen ein Mieter wohnt seit zwei Jahren in einer Wohnung
mit Terrasse.Begehbar vom Wohnzimmer.
Wenn dem Vermieter nun auffällt, dass diese Terrasse nicht im
Mietvertrag eingetragen wurde und er darauf besteht sie
selber zu nutzen, darf er das?
Gibt es da kein sogenanntes Gewohnheitsrecht für den Mieter?

Hallo,

hier liegt wohl ein Streit zwischen Mieter und VM vor. Solche
Fragen stellen sich üblicherweise in einem Mietverhältnis, das
problemlos funktioniert, nicht.

Wenn die Terrasse nur durch das Wohnzimmer des Mieters
begehbar ist, kann der VM die Terrasse nicht beanspruchen.
Andererseits kann der Mieter doch jederzeit dem VM die Nutzung
schon deshalb untersagen, weil er weder unmittelbar vor dem
eigenen Wohnzimmerfenster fremde Personen dulden muss, weder
dort Feste oder Kaffepaussen Dritter akzeptieren muss. Grillen
darf er ja ohnehin nicht auf dieser Terrassse, wenn er sie für
sich beansprucht und mit feiern ist auch nichts.

Vermutlich handelt es sich auch um ein Gebäude, das der VM
auch bewohnt. Sofern hier also nur zwei Wohnungen überhaupt
bestehen, ist anzunehmen, dass der VM ohne verlängerte
Kündigungsfrist den Mieter aus dem Haus ekeln will.

Grüsse Günter

Danke für die schnelle Antwort.

Angenommen die Terrasse wäre aber auch von aussen
begehbar.Würde dies etwas ändern?
Der Mieter möchte einfach die Terrasse weiterhin nutzen.
Sie schreiben, dass der Mieter keine fremden Personen vorm
Wohnzimmerfenster dulden muss.Kann der Vermieter vom Mieter
mit Recht verlangen, die Terrasse nicht mehr zu betreten?

Gruss Yogi

Hallo,

nun, eine Terrasse dürfte durchaus immer auch von aussen
begehbar sein. Die Terrasse gehört - nach der bisherigen
Beschreibung - eindeutig zur Mietwohnung. Es wäre sicher eine
andere Bewertung, wenn der Mieter nicht direkt von der Wohnung
auf die Terrasse kommt.

Wie lange war eigentlich der Zugang zur Terrasse möglich ? Und
warum will der VM dies nicht merh ?

Grüsse Günter

Hallo Günter
Der Zugang zur Terrasse ist seit Einzug der Wohnung
möglich.(knapp3 Jahre)
Der VM möchte mit allen mitteln den Mieter aus dem Haus
bekommen.
Da dies nicht möglich ist aufgrund eines echten
Zeitmietvertrages, versucht er es mit anderen Mitteln.
Es geht ihm nicht darum die Terrasse selbst zu nutzen,
vielmehr möchte er dem Mieter die Nutzung verbieten.

Hallo,

es ist also so, wie ich eingangs erwähnt habe. Die Terrasse gehört zur Wohnung und ist von dieser zu begehen. Da seit drei Jahren genutzt kann der VM die Terrasse nun nicht einfach entziehen. Er kann - weil bisher die Nutzung erlaubt wurde - diese nun nicht aus Schikane untersagen. Trotzdem, Sucht Euch vorzeitige eine andere Wohnung und lasst klären, ob ihr vorzeitige das Mietverhältnis beenden könnte. Nur schriftlich vereinbaren.

Grüsse Günter

Hallo Nita
Ich persönlich wäre auch der Meinung, dass der Mieter sich
eine neue Bleibe suchen sollte.
Der Zeitmietvertrag läuft noch 2Jahre und diese Zeit benötigt
der Mieter auch, denn er möchte sich eine Immobilie aneignen.
Noch darf der Mieter die Terrasse benutzen, aber der Vermieter
hat schon angedeutet, notfalls mit Hilfe eines Anwalts die
Nutzung der Terrasse zu unterbinden.
Ist es denn wirklich so einfach für den Vermieter?
Der Mieter öffnet seine Wohnzimmertür und darf die Terrasse
nicht betreten.Das kann es doch wirklich nicht sein.
Ich persönlich glaube nicht wirklich daran, das der Vermieter
damit durch kommt.Oder doch?

Gruss Yogi

Hallo Yogi,

sieh mal in der Antwort von Günter nach. Demnach hat der Mieter ein Gewohnheitsrecht.

Nichtsdestoweniger möchte ich noch sagen, dass eben Gerechtigkeit und Recht nichts miteinander zu tun haben. Deswegen kann es durchaus sein, dass es zu Regelungen kommt die völlig ungerecht anmuten, aber rechtens sind. Daher meine Antwort, dass - wenn es nicht besser geregelt ist - durchaus die Möglichkeit besteht, dass keiner die Terasse nutzen kann.

Auch wenn Günter einräumt, dass hier eine bisherige Nutzung nicht einfach entzogen werden darf, fragt sich der geneigte Leser doch, wie dieses Recht durchzusetzen ist. Doch in jedem Fall mit Streit und womöglich über Anwälte.

Aber die zwei Jahre gehen darüber bestimmt locker ins Land. Ob es angenehme Jahre sind, bleibt sicher fraglich. Das muss aber jeder selbst für sich entscheiden.

Gruß
Nita

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Hallo Nita,

Deine Frage ist berechtigt und auch richtig erkannt. Im Ernstfall ist dies ein Streitthema für Anwälte und Gerichte.

Grüsse Günter