Hallo Günter
Der Zugang zur Terrasse ist seit Einzug der Wohnung
möglich.(knapp3 Jahre)
Der VM möchte mit allen mitteln den Mieter aus dem Haus
bekommen.
Da dies nicht möglich ist aufgrund eines echten
Zeitmietvertrages, versucht er es mit anderen Mitteln.
Es geht ihm nicht darum die Terrasse selbst zu nutzen,
vielmehr möchte er dem Mieter die Nutzung verbieten.
Gruss Yogi
Hallo Yogi,
bin zwar nicht Günter, aber wenn ich mal zusammenfasse, was er bisher schreibt, dann sieht es wohl so aus:
Der Mieter darf die Terasse nicht mehr benutzen, da er sie nicht mitgemietet hat. Er darf aber auch dem Vermieter die Benutzung untersagen, da er fremde Personen vor seinem Fenster nicht dulden muss.
Somit hat keiner der beiden Parteien etwas von der Terasse. Wenn - offensichtlich - keine friedliche, einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter gefunden werden kann, da er die Mieter raushaben will, dann wird das wohl (zunächst) das Ende der Diskussion sein.
Deshalb bin ich - persönlich - der Überzeugung, dass es besser wäre, wenn der Mieter sich eine neue Bleibe mit einer schönen Terasse sucht, die er auch benutzen darf.
Gruß
Nita