Terrasse Sichtschutz bei einer

Die Terrassen der zwei Erdgeschosswohungen unserer Eigentümergemeinschaft werden durch eine hölzerne Sichtschutzwand getrennt, die nach 30 Jahren erneuert werden muss. Wer trägt die Kosten für die neue Wand?
Ist sie Gemeinschafts- oder Sondereigentum?

Hallo,
da die Terrassen nur von den Bewohnern der Erdgeschosswohnung benützt werden ist dies ein Sondereigentum und muss somit nur von den beiden Eigentümern der Erdgeschosswohnung getragen werden.