Terrasse soll nach 3 Jahren geräumt werden

Lieber Leser,

eine Terrasse, welche sich vor einem separten Eingangsbereich zu einer Wohnung befindet soll nunmehr nach 3 Jahren komplett entfernt werden.

Diese Wohnung wurde aber nur angemietet, weil der Eigentümer vor 3 Jahren zugesagt hat eine Terrasse vor dem Eingang zu erstellen, schon alleine deshalb, weil dieser Bereich sehr schief ist und er diesen Bereich begradigen wollte. Da der Eigentümer nie Zeit hatte, diese zu bauen, hat der Mieter die Terrasse in Eigenregie mit RS des Eigentümers angelegt. Eine Zeichnung wurde ebenfalls vorgelegt.

In einem Schreiben an den Mieter schreibt der Eigentümer: „Ihnen ist damals von mir gestattet worden, einen kleinen Bereich vor Ihrem separten Eingang mietfrei zu errichten.“

Nun erhält der Mieter plötzlich einen Brief vom Eigentümer, mit der Aufforderung, die Terrasse nebst Inventar innerhalb von 10 Tagen zu entfernen, andernfalls wird eine Firma beauftragt, welche die Terrasse entfernt und die Kosten in Rechnung gestellt.

In den 3 Jahren wurde niemals die Terrasse bemängelt, sondern es ist alles im Vorfeld mit dem Eigentümer so besprochen worden.

GEWOHNHEITSRECHT?
WAS SOLL DER MIETER TUN, wenn der EIGENTÜMER einfach eine Firma beauftragt und seine Terrasse räumt bzw. kann er das einfach so?

Hallo,

Nachfrage:

  • Ist das Schreiben mit dem Satz „Ihnen ist damals von mir gestattet worden, einen kleinen Bereich vor Ihrem separten Eingang mietfrei zu errichten.“ schon älter? Dann könnte man evtl. hieraus eine Duldung ableiten.

  • Hat der Vermieter vorher schon zum Rückbau aufgefordert? Denn eine Frist von 10 Tagen ist absolut nicht angemessen.

Viele Grüße

Lumpi

Da hat der Mieter aber seinen VM so richtig verärgert.
Nur das was man schriftlich hat, hat man auch richtig. Selbst wenn der VM mit seinem Ansinnen auf Entfernung möglicherweise vor Gericht keinen Erfolg hat, bleibt es ihm unbenommen den nicht mietfrei zugesicherten Teil der Terrasse zu 50% der Wohnfläche zuzuschlagen. Damit erhöht sich die Kaltmiete und die Nebenkosten möglicherweise erheblich. Kappungsgrenze etc. zählt dabei auch nicht, da es zusätzlicher Mietraum ist. Das ganze möglicherweise 3 Jahre und … Monate rückwärts bis zur Verjährung. Das kann teuer werden. Spätestens sein Anwalt, so er sein Fach versteht, wird ihm diese Idee schon einflüstern. Und spätestens wenn es vor Gericht geht, wird ein Anwalt ins Spiel kommen …
Nennt sich dann ‚Pyrrussieg‘

Vermieter reagieren in der geschilderten Form normalerweise nur dann, wenn im Vertragsverhältnis etwas total schief läuft. Kann man vllt. dort den Hebel ansetzen, um noch etwas gerade zu biegen?

vnA

Ach, das ist ja interessant!

Wann kann man denn eine „Duldung“ ableiten? Wo ist die gesetzlich geregelt? Und was muss man dann alles dulden?

Welche Frist zum Rückbau ist denn angemessen? Wonach richtet sich das?

Wusste ich alles noch gar nicht…

Hallo,

über meinem Post war „Nachfrage“ gestanden, soll heißen, dass für eine konkrete Antwort die Datenlage zu dünn ist.

Im Detail:
Der Satz „Ihnen ist damals von mir gestattet worden, einen kleinen Bereich vor Ihrem separten Eingang mietfrei zu errichten.“ ist im Kontext zu betrachten.
Lautet der nächste Satz „Was sie gebaut haben ist jedoch eine Monster-Terasse“, dann ist das definitiv keine Duldung. Ist der nächste Satz im Sinne von „was ich Ihnen hiermit nochmal schriftlich bestätigen möchte“, dann ist es eine Duldung…

Eine Fristsetzung von 10 Tagen ist für Bauarbeiten (Entfernen der Platten/Bretter, Entsorgung etc.) definitiv zu kurz. Das Problem ist, dass eine „angemessene Frist“ zu setzen ist und da kann man natürlich immer zwei Meinungen haben. Ich würde in diesem Fall alles unter 30 Tage für unzumutbar halten.

Generell ist das deutsche Recht eigentlich schon so gestrickt, dass geschaffene Werte möglichst nicht vernichtet werden sollen. Ein Beispiel hierfür ist z.B. die Regelung zum Überbau (http://dejure.org/gesetze/BGB/912.html). Hieraus könnte ein Richter dann schon was mit Hilfe von §242 und ggf. 226 BGB basteln. Aber vor Gericht und auf hoher See…

Aber wie einem anderen Post schon geschrieben wurde könnte er hier durchaus auch der Fall sein, dass sich Mieter und Vermieter verkracht haben. Und da würde eine Mediation wohl eher helfen.

Viele Grüße

Lumpi

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