Hallo,
in einer Kellerwohnung zu der eine Teresse gehört die nur von der Wohnung und vom Gemeinschaftgarte über Treppen zugängig ist und es zwei Wasserhahn anschlüsse gibt einen auf der Terrasse vor dem Küchenfenster der Kellerwohnung und einen hinterm Haus. Kann man von den mit Miertern verlangen den Anschluss hinterm Haus zu nutzen und das betretten der Terrasse verbieten?
( Im Mietvertag steht das die Terrasse mit vermietet wird und für die pflege der Stufen und Terasse verantwortlich ist)