Ein Nachbar wünscht sich nach 20 Jahren eine neue
Trennwand auf der Terrasse. Die bestehende Wand ist
eine leichte Holzkonstruktion 1,80 m hoch. Jetzt möchte der Nachbar eine gemauerte Wand bis unter den Balkon (2,60 m hoch) errichten. Die Bauordnung erlaubt genehmigungsfrei nur 2 m Höhe.
Der angebaute Nachbar ist mit einer Mauer überhaupt nicht einverstanden, kann er verlangen daß die Mauer voll auf dem Grundstück des baulustigen Nachbars steht ?
Dank und Gruß !