Terrassenfeuer im Garten?

Guten Tag,

wenn man in seinem Garten ein Terrassenfeuer betreibt,
wie ist das gesetzlich geregelt?
Auf was mus man achten?
Ist es überhaupt gestattet?

Terrassenfeuer = ein Metallgehäuse mit entsprechender Lochung ca. 40 cm Durchmesser und ca. 60 cm hoch. Brennmaterial etwa 2-4 Holzscheite von 30 cm Länge und 15 cm Tiefe. Leichte Rauchentwicklung. Ca. 4-5 mal im Jahr.

Danke!

Das ist im Ordnungsrecht in der regionalen „Verordnung zur Gefahrenabwehr“ o.ä. geregelt, so lange nicht gegen das Landesimmissionsschutzgesetz verstoßen wird (z.B. verbrennen von Abfall)…

Grundsätzlich gilt hier aber auch der gesunde Menschenverstand. Solange niemand gefährdet wird (Brandgefahr) oder ernstlich gestört wird (beißende Rauchschwaden), greift keiner ein…

Danke, wo findet man so etwas?
Bei der Gemeinde?

Hallo,

das Thema ist recht verwandt mit dem Grillen.

Generell gibt es zwar einige Handfeste Regelungen (Emmisionsschutzordnung, BGB §906, Nachbarschaftsgesetze (Landesebene), usw.)
Dort wird aber nirgends stehen, dass ein Terassenfeuer der Größe x einen Abstand von y Metern braucht und z mal im Jahr betrieben werden darf.

Generell ist es so, dass es dort wo es keinen Kläger gibt keinen Richter braucht der das Entscheidet.

Grüße
Lumpi

OK, Danke!
Ganz eindeutig war das jetzt noch nicht…

Wenn der ‚Belästigte‘ jett die Polizei ruft, was geschieht dann?

Sie stellen sich in den Garten des ‚Belästigten‘ und fühlen sich entweder ‚gestört‘, dann kommen sie zum ‚Belästiger‘ und erklären die weitere Vorgehensweise (Löschen des Feuers, Verschieben der Feuerstätte, Anzeige, Beschlagnahme der Feuerstätte, Ruf der Feuerwehr, etc.)
oder sie fühlen sich ‚nicht gestört‘, dann geschieht nichts.

vnA