Eine Terrasse ist im Mietvertrag enthalten.
Frage: Wer ist für die Pflege verantwortlich?
Z.B. Reinigung, Unkraut zwischen den Platten entfernen, Bepflanzung der Umrandung,etc.? Vermieter oder Mieter?
Gruß…Hardy aus Stgt.
Eine Terrasse ist im Mietvertrag enthalten.
Frage: Wer ist für die Pflege verantwortlich?
Z.B. Reinigung, Unkraut zwischen den Platten entfernen, Bepflanzung der Umrandung,etc.? Vermieter oder Mieter?
Gruß…Hardy aus Stgt.
Morgen,
die Partei, die Saugt Staub wischt, Fenster Putzt, Toilette Reinigt
Guten Tag,
das ist doch wohl zu einfach! Hier geht es immerhin auch um Kosten (Bepflanzung, Unkrautvernichter,etc.)
Wer hat also Erfahrung in diesen Dingen? Vermieter/ Mieter sind gefragt!
Gruß aus Stuggi…Hardy
Hi,
das ist doch wohl zu einfach!
nö.
Hier geht es immerhin auch um
Kosten (Bepflanzung, Unkrautvernichter,etc.)
Man mietet wie gesehen, wenn also nichts anderes vereinbart ist, schuldet der VM auch keine Bepflanzung.
Unkrautvernichter benötigt man nicht, man kann die Terassenplatten per Hand vom Unkraut befreien.
- Haben Mieter und VM unterschiedliche Ansichten bei der
Gestaltung der Bepflanzung.
Es kommt auf die vertraglichen Regelungen an. Ist dort nicht vereinbart, das sich der VM um die Bepflanzung kümmern muß, schuldet er diese auch nicht. Pflanzt der Mieter etwas an, kann der VM bei Auszug verlangen, daß die Bepflanzung wieder entfernt wird und so der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird.
- Bei den Kosten ist doch auch hier die sogen.
„Kleinreparatur-Klausel“ anzuwenden?! Oder etwa nicht?
Eine Bepflanzung ist keine Reparatur.
Andererseits, wenn der Vermieter dafür zuständig wäre, müßte
er ja auch innerhalb des Objekts, z.B.
für Malerarbeiten zuständig sein!?
Ist er, sofern mietvertraglich nichts anderes geregelt ist. Hat der VM die Malerarbeiten wirksam auf den M abgewälzt, ist der M auch hierfür verantwortlich.
Gruß
Tina
Hallo,
Eine Terrasse ist im Mietvertrag enthalten.
Frage: Wer ist für die Pflege verantwortlich?
Z.B. Reinigung, Unkraut zwischen den Platten entfernen,
Bepflanzung der Umrandung,etc.? Vermieter oder Mieter?
das kommt darauf an. Wenn im Mietvertrag nichts geregelt ist, dann obliegen dem Mieter einfache Pflegearbeiten.
Mehr:
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Gartenarbeit.htm
Gruß
C.
Wenn der Mieter für die Reinigung zuständig ist, kann er das Unkraut (Wildkräuter) selbst entfernen.
Wenn der Vermieter zuständig ist, muss er das erledigen. Kosten die dadurch uU in ganz beträchtlicher Höhe entstehen, kann er als Betriebskosten auf den Mieter umlegen, sofern im Mietvertrag eine entsprechende Regelung getroffen wurde oder auf die II.BV verwiesen wurde. Es ist mir kein Formularmietvertrag bekannt in denen eine derartige Regelung fehlen würde.
Der Mieter hat also die Wahl zwischen selbst erledigen oder selbst bezahlen.
Neubepflanzungen sind Vermieterangelegenheit. UU kann er die dafür anfallenden Kosten DAUERHAFT mit 11% pa auf den Mieter umlegen.
vnA