Eine ca. 20 qm grosse Terrasse, die zum Hinterhof als einzige Terrasse liegt, soll nach 17 Jahren Nutzung geräumt werden, so dass nur noch 1 Tisch, eine Bank, ein Sonnenschirm und einige Blumenkübel (2-3) darauf stehen.
Da die Terrasse von 6-stöckigen Reihenhäusern umgeben ist, hat der Mieter einen Sichtschutz angebracht: ein durchsichtiges Katzennetz , das an transportablen Teleskopstangen befestigt ist, ohne das Mauerwerk zu beschädigen. Auch die Netze sollen entfernt werden.
Es befinden sich ca. 20 Blumenkübel bzw. - kästen auf der Terrasse, die mit Rank- und Blühpflanzen bepflanzt wurden, ein kleiner Grill, ein Minigewächshaus, ein Regal für die Pflanzutensilien, eine Bierbank, ein Biertisch, ein Stuhl und 3 Sonnenschirme, die nur manchmal aufgestellt werden.
Muss der Mieter das alles entfernen? Der Eigentümer hat mündlich eine Kündigung in Aussicht gestellt, falls die Räumung nicht bis zum angegebenen Termin erfolgen sollte.
Hallo,
sofern die Terrasse ausschließlich zur Mietwohnung gehört und ausdrücklich und ohne besondere Auflagen mitvermietet ist, steht es dem Mieter frei, sie so zu nutzen, wie er sie momentan nutzt.
Mit Kündigung drohen kann man lange. Man muss in einem Mehrfamilienhaus auch einen stichhaltigen Grund dafür haben.
Gruß
smalbop
Da wäre wohl mal ein Blick in den Mietvertrag gut, wenn dort die Terassennutzung „mitvermietet“ ist und keine Nutzungsbeschränkungen aufgeführt sind, kann der Vermieter die Räumung nicht verlangen. Wobei es auch nicht nachvollziehbar ist, das z.B. Teraasenmöbel stehen bleiben können.
Hallo,
was steht in dem Mietvertrag? Ist die Terrasse dort mitaufgeführt?
Eine Nachbarin hat das gleiche Problem wie Sie schildern. Allerdings beläuft sich die Zeit auf 3 Jahre. Und zudem wurde in einem Schreiben vom Eigentümer fixiert, dass der Terrassenbereich mietfrei zu nutzen ist. Nun wurde plötzlich - nach 3 Jahren - seitens des Eigentümers eine Frist zur Räumung von 10 Tagen gesetzt und mitgeteilt, dass die entstehenden Kosten dieser Räumung durch eine Firma der Mieterin in Rechnung gestellt werden. Die Mieterin hat Widerspruch eingelegt, dass sie die Terrasse nicht entfernen wird. Zumal sie schriftlich hat, dass sie die Terrasse nutzen darf. Diese Terrasse befindet sich vor dem separaten Eingang der Mieterin, der auch nur von ihr genutzt wird. Die Terrasse ist mit Kunststoff-Zaunelementen mit Blumenkästen umzäunt + Strandkorb + Bank + Tisch + 2 Stühle und 4 größeren Bambussträuchern. Auf die Terrasse wurde ein witterungsfähiger grüner Teppich mit Drainiage gelegt (der auch f. Balkone anzuwenden ist. Mal sehen, was passiert. Falls der Eigentümer hier selbst Hand anlegt, wäre das Diebstahl und der Mieter würde es zur Strafanzeige bringen.