Hallo,
Muß man den Nachbarn schriftlich um Erlaubnis fragen, wenn man eine Terrassentrennwand (Mauer)nach HBO §55 7.2 errichtet ?
Wie ist es, wenn bereits ein Holzsichtschutz besteht, dieser jedoch gegen eine feste Mauer getauscht werden soll ?
Kann der Nachbar sich dagegen wehren, oder ggf. den Abriss einer solchen verlangen, wenn er sich an seine mündliche Zusage für den Austausch „naja, wenn du es schöner findest“ nicht mehr erinern will ?
Grüße
Chris
Hallo,
lies mal
http://dejure.org/gesetze/BGB/921.html
und den nachfolgenden 922 durch.
Und Vorsicht: Hinzu kommt noch das recht komplexe Baurecht (Bebauungsplan, evtl. Einfriedungssatzung, Landesbauordnung, …)
Grundsätzlich würde ich versuchen, mit dem Nachbarn ein Einvernehmen zu finden, denn das Bauamt interessiert sich von sich aus normalerweise nur für gravierende oder offensichtliche Verstöße gegen das Baurecht. Und streiten mit dem Nachbarn ist eigentlich immer eine schlechte Idee.
Viele Grüße
Lumpi