Hallo,
folgender, wie immer theoretischer, Sachverhalt zur Diskussion:
Frau A fährt für zwei Wochen in den Urlaub und sagt Nachbarin B (beides Reihenhäuser) entsprechend bescheid. Im Rahmen der jahr(zehnt)elangen üblichen Nachbarschaftshilfe leert Nachbarin B in den folgenden Tagen den Briefkasten, gießt die Blumen, etc. Dafür verfügt sie über einen Schlüssel.
Da Nachbarin B schon älter ist vergisst sie allerdings, nach dem Lüften die Terrassentür wieder zu schließen, diese bleibt offen stehen. Durch einen Zufall wird dies bemerkt, bevor etwas passiert.
Wie wäre die Haftungssituation, wenn nun durch die offen gelassene Tür Diebe ins Haus gelangt wären?
Wäre es überhaupt noch ein Einbruch, da die Tür ja offen stand oder lediglich Diebstahl?
Gruß,
Steve