Terror durch wechselnde Untermieter

Hallo,

wir haben hier im Haus eine Kneipe. Die Wohnung direkt darüber gehört zur Kneipe. Dort sind Leute aus dem Kneipenumfeld für Tage, Wochen, selten Monate untergebracht.

Einige Mieter beschweren sich regelmäßig über den Lärm der Kneipe. In letzter Zeit kommen kommen Untermieter dieser Kneipenwohnung zur Wohnung darüber, bollern mit Stöcken und anderem an die Tür und beschimpfen die Mieter und bedrohen sie.

Polizei rufen hat scheinbar keinen Effekt. Aber auch rechtlich scheint hier nicht viel zu machen zu sein. Selbst wenn man diese Leute direkt dran bekommen würde, nützt das wenig, schließlich wechseln die alle paar Wochen. Es wirkt so, als würde der Kneipenbesitzer sich etwas rächen wollen für die Lärmbeschwerden (ist jetzt aber nur ne Spekulation). Wenn dem so ist, was kann man da bloß tun?

Gruß…

Ich kann Ihnen diese Frage nicht beantworten.

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Hallo,

zunächst würde ich immer raten jedes Mal wenn man sich akut bedroht fühlt die Polizei zu rufen. Sobal Straftaten (Bedrohung o.ä.) vorliegen wird diese auch tätig. Ansonsten handelt es sich um Probleme aus dem Bereich des Zivilrechts. Hier darf die Polizei nicht eingreifen. Hier wäre ein Anwalt für Mietrecht oder ein Mieterschutzbund die richtige Adresse für Sie. Prinzipiell schadet es aber nie sich an den Hausbesitzer zu wenden der ist zuständig für die Ruhe im Haus.

Mit freundlichen Grüßen

Streetjudge

Hallo, dazu kann ich leider keine Hilfestellung geben, das ist zu kompliziert, da hilft nur ein RA für Mietrecht. Gruß

Hallo,

wir haben hier im Haus eine Kneipe. Die Wohnung direkt darüber
gehört zur Kneipe. Dort sind Leute aus dem Kneipenumfeld für
Tage, Wochen, selten Monate untergebracht.

Einige Mieter beschweren sich regelmäßig über den Lärm der
Kneipe. In letzter Zeit kommen kommen Untermieter dieser

Hallo!
Das ist eine ungute Situation. Rat kann ich keinen geben. Aber Alles hat einmal ein Ende…
Druck erzeugt Gegendruck!
Gutes Durchhaltevermögen!!
MfG:Kneipenwohnung zur Wohnung darüber, bollern mit H
Stöcken und

anderem an die Tür und beschimpfen die Mieter und bedrohen
sie.

Polizei rufen hat scheinbar keinen Effekt. Aber auch rechtlich
scheint hier nicht viel zu machen zu sein. Selbst wenn man
diese Leute direkt dran bekommen würde, nützt das wenig,
schließlich wechseln die alle paar Wochen. Es wirkt so, als
würde der Kneipenbesitzer sich etwas rächen wollen für die
Lärmbeschwerden (ist jetzt aber nur ne Spekulation). Wenn dem
so ist, was kann man da bloß tun?

Gruß…

Guten Tag, in diesem Fall haben Sie keine rechtliche Handhabe, die greifen würde. Natürlich stehen aus dem BGB einige Gesetze auf Ihrer Seite, aber aus Bagatellgründen würden diese keine Anwendung finden. Sie sollten mit allen Beteiligten das Gespräch suchen und so die Sache erledigen.

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Sorry, da kann ich leider nicht helfen.

Gruß

Hallo,

da habe ich keine speziellen Erfahrungen und Kenntnisse. Ich würde empfehlen, zum Mieterschutzbund zu gehen (da muss man Miglied werden), die beraten einen in solchen und anderen Fällen und haben auch eine Rechtsschutzversicherung, falls es zum rechtsstreit kommt. Anzeigen bei der Polizei bringt trotzdem was, auch wenn man die eigentlichen Lärm-Verursacher vielleicht nicht erreicht. Ansonsten zum eigenen Vermieter gehen und sich dort beschweren.

Grüße
Helmi

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Hallo,

wer ist der Mieter der besagten Wohnung über der Kneipe?
Genau mit Tag und Uhrzeit die Lärmbelästigungen dokumentieren und Anzeige bei der Polizei gegen den Wohnungsmieter/Kneipenbesitzer (Lärmbelästigung/Körperverletzung, Nötigung).
Mietminderung gegenüber dem Vermieter anzeigen, er hatt für Ruhe und Abstellung des Mangel im Haus zu sorgen, Frist von 4 Wochen setzen, dann Miete kürzen. Er müßte dann klagen und würde vor Gericht verlieren, wenn der Lärm weitergeht.

„Wir haben eine Kneipe“: Ist der Fragesteller selbst Vermieter bzw. ist das Haus eine Eigentumswohnungsgemeinschaft?
Diese wechselnden „Kneipenwohnungsmieter“ bedrohen also Mieter, mehrere, häufiger?
War die Polizei tatsächlich vor Ort und hat es tatsächlich nichts gebracht? Öfter?
Ein so gestörter Mieter könnte wegen der Störung dem Vermieter einen Mangel mitteilen und eine Mietminderung androhen bzw. dann später durchziehen.
Mehrere so gestörte Mieter könnten wegen…
Ist der Vermieter der Vermieter der Kneipe und der Kneipenwohnung hätte dieser erheblichen Einfluss auf das Verhalten und auch einen eigenen Grund, sich dort einzusetzen, wenn bei mehreren Mietern ihm Mieteinnahmen wegfallen.
In Mietverträgen steht oft, dass der Mieter für das Verhalten Dritter verantwortlich ist, sprich seinen Gästen etc. In dem Sinne muss man sich nicht an die wechselnden „Mieter“ der „Kneipenwohnung“ halten, sondern an den Kneipenwirt, insbesondere bei rechtlichen Auseinandersetzungen, aber der Weg über einen gemeinsamen Vermieter ist sicherlich der erste und wahrscheinlich beste.

Hallo scary movie,
ich denke das beste ist es, weiterhin die Polizei zu rufen. Vielleicht hat die auch irgendwann genug und redet mit dem Kneipenbesitzer. Andererseits kann es auch nicht schaden, wenn ihr Protokoll darüber führt, alles aufschreibt und schließlich als Gruppe vor den Kneipenbesitzer tretet. Sonst kann ich leider keine Tipps geben. Ich hoffe, es hat dir weitergeholfen.
Mfg Campi

Hi,

und zunächst mal sorry für die späte Antwort.
Grundsätzlich ist es schonmal gut, wenn bei jedem würdigen Anlass die Polizei gerufen wird. So hat man, falls von denen zu jedem Einsatz ein Vermerk geschrieben wird, eine gute Dokumentation. Das ist leider für die Polizei häufig schon alles, was ihr rechtlich zu tun bleibt, da hier vieles in den Bereich der Zivilrechtsstreitigkeiten fällt bzw. über die bloße Beseitigung der aktuellen Beeinträchtigung hinaus kaum rechtliche Handhabe besteht.
Die Dokumentation sollte man allerdings auch über jeden Vorfall selbst führen, z. B. Lärm am Dienstag von 23-3 Uhr.
Damit kann man auch bei jeder Ruhestörung in der Nacht Ordnungswidrigkeitsanzeige stellen, entweder direkt bei der Polizei, wenn sie kommt, oder schriftlich unter Angabe der genauen Lärmbeeinträchtigung bei der Polizei oder dem Ordnungsamt. Am besten unter Nennung aller beeinrächtigten Mieter als Zeugen.

In wessen Eigentum befindet sich denn das Haus bzw. wer ist der Vermieter? Lässt der die Untervermeitung denn zu? Möglicherweise lassen sich hier auch Mietminderungen durchsetzen, aber da müsste man jemanden fragen, der sich damit auskennt.
Und letzten Endes könnte sich auch die Gewerbeaufsicht für die Kneipe interessieren, denn scheinbar sind das ja durchaus zwielichtige Gestalten, und da ist möglicherweise nicht alles in Ordnung.

Ich hoffe, ich konnte wenigstens ein paar Anstöße geben und wünsche, dass da bald Ruhe einkehrt. :smile:

Hallo!

Ich würde jeden Umstand penibel festhalten und permanent die Polizei bzw. Ordnungsamt anrufen…
Aber du hast schon recht, wenn andauernd die Leute wechseln wird es schwer, da etwas zu machen…

Grüße
Markus