Terror – Ihr Urteil: Warum wurde Lars Koch wegen Mordes angeklagt?

Hallo,

in dem Fernsehfilm „Terror – Ihr Urteil“ der gestern im Ersten gesendet wurde, wird der Luftwaffen-Major Lars Koch vor einem Schwurgericht des 164-fachen Mordes angeklagt, weil er ein von einem Terroristen entführtes Passagierflugzeug abgeschossen hatte.

Warum wurde er des Mordes und nicht des Totschlags angeklagt bzw. verurteilt?

Er hat doch nicht, wie es im §211 StGB (2) heißt,

„aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,“

die Menschen getötet, sondern um 70000 Menschen in der Allianz-Arena zu retten.

Hätte er auch wegen Mordes angeklagt, aber wegen Totschlags verurteilt werden können
oder gäbe es dann nur die Wahl zwischen Freispruch und lebenslanger Freiheitsstrafe?

Gruß
Pontius

unabhängig vom Fall.
Ja, die Anklage kann auch im laufenden Verfahren geändert werden.

Hallo.

Ich hab es nicht gesehen, aber ich könnte mir zwei weitere Mordmerkmale hier vorstellen:

1.) Heimtücke, da die Opfer wehrlos waren

oder

2.) Gemeingefährliche Mittel, da ein abstürzendes Flugzeug auch eine Gefahr für Unbeteiligte gefährlich ist

Gruß
Christian

Mir fällt zu dem Film das Zitat von Spock ein:
„Das Wohl von Vielen, es wiegt schwerer als das Wohl von Wenigen oder eines Einzelnen.“
Gruß
rakete

Vielen Dank, damit hast du Recht.
Mord ist eben nicht nur eine durch den Beweggrund gekennzeichnete vorsätzliche Tötung eines anderen, sondern auch durch die Ausführungsart.
Das habe ich in diesem Fall übersehen.

Ähm…das ist irgendwie Humbug. Ihr wisst schon, wie das gemeint ist. :smiley:

Und Kirk setzt dagegen: „Hätte ich es nicht getan, wäre der Preis meine Seele gewesen. […]
Weil das Wohl von Einzelnen genauso schwer wiegt wie das Wohl von Vielen.“

5 Like

Hallo,

ich denke mal, dass es so im Drehbuch stand. Alles andere wäre ja wesentlich weniger dramatisch gewesen. Zum Drehbuch gehörte dann ja auch, dass am Ende das Publikum entscheiden sollte. Die einfachste Entscheidung ist dann eben ja oder nein und nicht xundzwölfzig verschiedene Urteile, wenn es geht noch mit unterschiedlichen Haftlängen oder zur Bewährung ausgesetzt.
Dem musste sicher das eine oder andere Detail untergeordnet werden.

Grüße

aus welchem Film stammt denn das?
So kenne ich Spock gar nicht

aus „ST II: Zorn des Khan“ http://www.programmwechsel.de/sprueche-zitate/die-besten-star-trek-zitate-filme.html
Eigentlich ist die Anwort doch ziemlich: „Logisch“ :wink:

Stimmt. Und sie hat mit der „Würde des Menschen“ genau nichts zu tun. Was ja gerade beim hier besprochenen Thema deutlich wurde.

Hallo,

wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es
a. ein Gesetz, dass das abschießen verbietet/unter Strafe stellt
b. eine Verpflichtung den Anweisungen eines Vorgesetzten Folge zu leisten
Aus diesem Grund, wären doch aus meiner Sicht rechtliche Diskussionen abgeschlossen bei unserem Rechts- und Demokratiesystem.
Andere Meinung?

Ist das Gesetz gut und richtig in diesem Fall?
3 Minuten vor dem Einschlag im vollen Stadion uss schon ein Wunder passieren (der Terrorist wird einsichtig, erleidet einen Herzinfarkt, schläft ein…), dass die Maschine unbeschadet landen kann.
Also kurz die Insassen sind so oder so dem Tode geweiht.
Was ist dann falsch daran nicht aus Prinzip 70.000 Menschen zusätzlich sterben zu lassen?

Aber ehrlich gesagt, ich hoffe nie derartige Entscheidungen in meinem Leben treffen zu müssen!

Viele Grüße

Ja. Heftig.

Ein Befehl darf nicht ausgeführt werden, wenn er gegen ein Gesetz verstößt. Siehe
http://www.buzer.de/s1.htm?g=SG&a=11

Aha, das heißt, dass der Befehlsausführende am besten auch noch Jura studiert haben muss!?

Viele Grüße

Braucht man ein Jurastudium, um nicht unwissentlich eine Straftat zu begehen? Hast Du eins gebraucht oder wie kommst Du durch den Alltag?

Manche Fragen lassen sich wirklich durch nachdenken beantworten. Und der Übersichtlichkeit halber solltest Du die Postings mit ‚kommentieren‘ beantworten. Es ist so schon chaotisch genug in diesem Möchtegarnichtgern-Forum hier.

Danke für den Tipp!
War mir nicht klar, dass mit diesem Button auch Beiträge an alle gehen…

War natürlich etwas übertrieben mit dem Jura Studium.
Nichts desto trotz, manchmal ist man sich nicht sicher, auch ich.
Natürlich hat nichts was ich tue auch nur annähernd Auswirkungen.
Nur bin ich mir nicht sicher, ob man von den Soldaten verlangen kann, die Gesetze in dem Umfang zu kennen :slight_smile:

Viele Grüße

Das ist immer noch Unsinn, auch wenn Du das wiederholst. Soldaten müssen das Gesetz im gleichen Umfang kennen wie Du und ich. Nichts weiter. Lies doch nochmal den von mir verlinkten Gesetzestext und schau, um was GENAU es dort geht.

Btw. bekommen Soldaten tatsächlich Unterricht in dem Teilbereich der Gesetze, die sie speziell betreffen.

Btw.2 ist genau dieses Gesetz der Unterschied zwischen unserer Bundeswehr und der Wehrmacht und den Armeen in den Unrechtssystemen früher.

Btw.3 würde es natürlich am hier besprochenen Fall auch nicht viel ändern, wenn es anders wäre. Nur säße dann nicht der Pilot, sondern sein Vorgesetzter auf der Anklagebank.

Hier warte ich noch immer auf eine Reaktion unseres Moderators!!!
Viele Grüße

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Viele Grüße

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