Hallo,
in dem Fernsehfilm „Terror – Ihr Urteil“ der gestern im Ersten gesendet wurde, wird der Luftwaffen-Major Lars Koch vor einem Schwurgericht des 164-fachen Mordes angeklagt, weil er ein von einem Terroristen entführtes Passagierflugzeug abgeschossen hatte.
Warum wurde er des Mordes und nicht des Totschlags angeklagt bzw. verurteilt?
Er hat doch nicht, wie es im §211 StGB (2) heißt,
„aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,“
die Menschen getötet, sondern um 70000 Menschen in der Allianz-Arena zu retten.
Hätte er auch wegen Mordes angeklagt, aber wegen Totschlags verurteilt werden können
oder gäbe es dann nur die Wahl zwischen Freispruch und lebenslanger Freiheitsstrafe?
Gruß
Pontius