Hallo,
die Eltern einer erwachsenen, 40jährigen Frau, (die mit ihnen gebrochen hat wg. ständiger Einmischungen z.B.), kämen z.B. auf die Idee, kartonweise Sachen vor der Mietwohnung der Tochter auf dem Gehsteig abzuladen.
Die Eltern wären z.B. der Ansicht, dass all diese Dinge in ihrem Haus sie an die „unliebsame Tochter“ erinnern und sie diese Sachen daher nicht mehr in ihrem Haus sehen wollen.
Wenn selbst die Tochter ihnen gesagt hätte, dass sie unterlassen sollten, ihr irgendwas per Post oder Spedition zu schicken, da sie nichts annehmen würde, und die Eltern dann z.B. wutentbrannt ankündigen würden, ihr die Sachen vor dem Haus auf dem Gehsteig abzuladen … was hätte die Tochter für eine Handhabe gegen dieses unberechtigte Abladen?
Da die Tochter z.B. körperlich krank ist und nicht schwer heben kann, könnte sie z.B. die Kisten nicht selbst „entsorgen“ und mangels Bekannten am Ort wg. Neuzuzug auch sich keine Hilfe-Möglichkeiten anbieten.
Per Post/Spedition wäre es einfach: nichts annehmen, zurückgehen lassen. Aber:
Was kann man also z.B. machen, falls jemand einem unaufgefordert Pakete (mit Adressaufklebern übrigens!) vor das Haus auf den Gehsteig kippt, und man da als Mieter sicherlich erheblich Probleme mit dem Grundstückseigentümer/Vermieter bekäme?
Kann man die Urheber insofern belangen/anzeigen, dass sie den Kram selbst wieder abholen und entsorgen müssen?
Chris
Hallo Chris,
die betreffende Frau könnte zB das Ordnungsamt anrufen und sich beschweren. Dann gibt’s ne saftige Knolle.
Gruß
Sticky
Hallo Sticky,
… ich bin da nicht so bewandert: warum Ordnungsamt?
Und wenn Knolle: wer muss sich dann aber ums „Aufräumen“ kümmern?
Gruß,
Chris
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Hallo Sticky,
… ich bin da nicht so bewandert: warum Ordnungsamt?
Weil es ganz einfach die „öffentliche Ordnung“ betrifft - Müll rausstellen, Hund zum xxxxx ausführen, selber xxxxx, usw…
Und wenn Knolle: wer muss sich dann aber ums „Aufräumen“
kümmern?
Natürlich der Verursacher.
Im TV kam neulich ein Bericht wo ein Vermieter einem Mietnomanden (so einer der nix zahlt, irgendwann ohne Kommentar auszieht und seinen Müll zurücklässt) dessen Hab und Gut vor dessen neuer Mietwohnung ablud.
Hallo!
Ordnungsamt ist schon ein guter Ansatz. Aber noch besser fände ich einen ganz anderen Weg: Vernünftig miteinander reden. Ich persönlich denke bei dieser fiktiven Geschichte an fiktive Menschen, die einfach nicht in der Lage sind, miteinander zu sprechen. Und irgendwann dürfen sich dann Gerichte und Behörden daran abarbeiten. Genauso irrational und hirnverbrannt wie jahrelanger Nachbarschaftsstreit, bei dem am Ende keiner mehr weiß, warum man sich so hasst.
Ich würde das Gespräch suchen, meinetwegen auch moderiert, zum Beispiel durch einen Rechtsanwalt, der sich mit Mediation auskennt, oder eine andere geeignete Vertrauensperson.
Gruß,
Frank.
Hallo,
Wenn selbst die Tochter ihnen gesagt hätte, dass sie
unterlassen sollten, ihr irgendwas per Post oder Spedition zu
schicken, da sie nichts annehmen würde, und die Eltern dann
z.B. wutentbrannt ankündigen würden, ihr die Sachen vor dem
Haus auf dem Gehsteig abzuladen … was hätte die Tochter für
eine Handhabe gegen dieses unberechtigte Abladen?
Ich schlage vor, dies als illegale Müllentsorgung zu betrachten. Zuständig wäre das Ordnungsamt der Stadt. Die entsorgen dies und lassen den Verursacher eine Rechnung zukommen.
Ciao maxet.
die betreffende Frau könnte zB das Ordnungsamt anrufen und
sich beschweren. Dann gibt’s ne saftige Knolle.
sie kann auch polizei und entminungsdienst rufen und die kisten wegen terrorgefahr (steht ja im titel!) sprengen lassen. 
gruß
dataf0x
Gehsteig oder Garagenvorplatz -> ein Unterschie
Hallo Sticky,
… ich bin da nicht so bewandert: warum Ordnungsamt?
Weil es ganz einfach die „öffentliche Ordnung“ betrifft - Müll
rausstellen, Hund zum xxxxx ausführen, selber xxxxx, usw…
Hallo,
vielen Dank. Eine Frage noch: spielt es dafür eine Rolle, WO die Kisten genau abgestellt werden, also ob auf dem Gehsteig oder z.B. auf dem Garagenvorplatz des Mietshauses, das wäre ja dann Privatgrund?
Chris
Hallo
Aber noch besser fände
ich einen ganz anderen Weg: Vernünftig miteinander reden. Ich
persönlich denke bei dieser fiktiven Geschichte an fiktive
Menschen, die einfach nicht in der Lage sind, miteinander zu
sprechen.
Wenn doch nur alles so einfach wäre. Es gibt aber viele alte Leute (Stichwort Altersstarrsinn), die LASSEN einfach nicht mit sich reden. Wenn man das versucht, wer auch immer, neutral oder betroffen, dann rasten sie aus und kein Mensch kann vernünftig an sie rankommen.
Schlimm, sowas gibts aber.
Chris
Hallo Frank,
es gibt einfach Leute, mit denen kann man nicht (mehr) vernünftig reden, es sei denn, man sagt „ja, ihr habt Recht und ich tue was ihr wollt.“.
Wenn man aber seine eigene Meinung hat und auch behalten will, dann muß man sich gegen diese Art der Zwangsmaßnahmen mit deutlichen und rechtsstaatlichen Mitteln wehren.
Ich weiß, wovon ich rede, ich habe auch eine solche Verwandschaft.
Grüße
Gordie
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Danke Gordie, das ist genau, was ich meine!
Entweder man sagt zu allem ja und amen oder man lässt sich nicht alles gefallen und wehrt sich.
Es geht nicht drum Streithansel zu sein, sondern manche Menschen sind einfach stur und lassen sich von niemandem von ihren irrsinnigen Vorhaben abbringen, dann bleibt halt einfach nur noch „staatl. Gewalt“, um sie zur Räson zu bringen.
Chris
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Eine Frage noch: spielt es dafür eine Rolle, WO
die Kisten genau abgestellt werden, also ob auf dem Gehsteig
oder z.B. auf dem Garagenvorplatz des Mietshauses, das wäre ja
dann Privatgrund?
Das mit der öffentlichen Ordnung ist so eine Sache, das kommt nämlich auf’s jeweilige Bundesland an, weil einige Länder die öffentliche Ordnung aus den OBG’s gestrichen haben - was man aus verfassungsrechtlicher Sicht mit guten Gründen fordern kann, aber egal, ist nicht so wichtig, weil das nämlich eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ist, und die steht in allen Ordnungsbehördengesetzen.
Dass es keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ist, wenn die Garageneinfahrt blockiert wird, sollte einleuchten. Dann könnte das Ordnugsamt theoretisch einschreiten, wird es aber sicherlich nicht und das ist auch gut so.
Gruß,
Frank.
Was tun bei Kisten auf Privatgrund/Garagenvorplatz
Hallo!
Eine Frage noch: spielt es dafür eine Rolle, WO
die Kisten genau abgestellt werden, also ob auf dem Gehsteig
oder z.B. auf dem Garagenvorplatz des Mietshauses, das wäre ja
dann Privatgrund?
Das mit der öffentlichen Ordnung ist so eine Sache, das kommt
nämlich auf’s jeweilige Bundesland an,
Wir sind hier in Bayern.
Dass es keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ist, wenn
die Garageneinfahrt blockiert wird, sollte einleuchten. Dann
könnte das Ordnugsamt theoretisch einschreiten, wird es aber
sicherlich nicht und das ist auch gut so.
Was kann man also tun, wenn irgendwelche uneinsichtigen Personen ihre Kisten unberechtigt und unaufgefordert und ungebeten auf ein Privatgrundstück (hier Garagenvorplatz) werfen?
Hallo!
Was kann man also tun, wenn irgendwelche uneinsichtigen
Personen ihre Kisten unberechtigt und unaufgefordert und
ungebeten auf ein Privatgrundstück (hier Garagenvorplatz)
werfen?
Sich einen Rechtsanwalt suchen, den zu bitten, den betroffenen Personen mal einen gepfefferten Brief zu schicken, mit einer Unterlassungsklage drohen und abwarten was passiert.
Nicht, dass man das nicht selbst machen könnte. Aber es soll ja durchaus noch Menschen geben, die sich vom Schreiben eines Rechtsanwalts noch beeindrucken lassen.
Frank.