Test

Wer evtl. an einem Test teilnimmt,(Lebenserwartung)wie sie immer wieder im Internet angeboten werden und hat nicht erkannt,das der Test 30 Euro kostet,da dies in den Bedingungen nicht gleich erkennbar war,muß derjenige zahlen?Er hätte sicherlich den Test sonst nicht gemacht.
Und der Test noch zu dem Ergebnis führt,er wird hundert Jahre alt,ist ja fast ne Verar…
Gruß wilfried

Hallo wilfried, geh einfach mal hier über dem Forum auf „Suche“ und gib Lebenserwartung als Suchbegriff ein …

(Das Thema hatten wir in den vergangenen Tagen schon paar mal)

MfG

Hallo erstmal.

Hier findet sich eine hervorragende (*schleim*) Zusammenfassung der Problematik: http://chrisblog.de/2006/08/30/lebenserwartung/

mfg M.L.

Hallo,
es ist aber nicht erkennbar,ob man die Zahlung ablehnen kann.
Die Aussage im Link verstehe ich so,man muß sich abfinden,sehe ich das richtig? Danke.
Mfg wilfried

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Hallo nochmal.

es ist aber nicht erkennbar,ob man die Zahlung ablehnen kann.
Die Aussage im Link verstehe ich so,man muß sich abfinden,sehe
ich das richtig? Danke.

Genau richtig (müsste sich auch über die Archivsuche entdecken lassen).
Analog dazu wäre das Kleingedruckte im realen Leben.

mfg M.L.

Hallo,
nicht erkennbar.Muß gezahlt werden?
mfg wifried

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Hallo,
wenn aber eine die Sache unanständig ist,sittenwidrig.
mfg. wilfried

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wenn aber eine die Sache unanständig ist,sittenwidrig.

Wenn sie wäre, ja, ist sie aber nicht. Dies ist auf der Seite zu lesen, bevor man sich anmeldet:
„Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse 84.60.211.154 bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider: dslb-084-060-211-154.pools.arcor-ip.net identifizierbar. Durch Betätigung des Button „Jetzt Anmelden“ beauftrage ich Lebenserwartung.de, mich für die Teilnahme am Lebenserwartungstest sowie für das Lebenserwartungs.de-Gewinnspiel zu registrieren. Der einmalige Preis für die Teilnahme beträgt 30 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer.

Was gibt es denn mißzuverstehen oder zu überlesen?

Gruß,
Christian

wenn aber eine die Sache unanständig ist,sittenwidrig.

Es gibt gute Gründe für die Annahme, dass ein Gericht sich diese Sicht der Dinge zueigen machen könnte. Allerdings sollte die Sache dann von einem Anwalt vorgetragen werden.

Gruss
Schorsch