ein Vertragspartner A (Franchisegeber) verhält sich gegenüber seinem Vertragspartner B (Franchisnehmer) in Bezug auf den Kundenschutz unkorrekt. Es ist absoluter Kundenschutz vereinbart.
Damit das B das nachweisen kann, testet er A mit einer „Placebo“ Kundenanfrage, auf die A auch prompt anspringt und Vertragsverletzung begeht.
Ist ein solcher Test legal bzw. kann A sein Fehlverhalten durch die Tatsache des gefakten Tests legalisieren oder sonst wie rechtfertigen?
Bin für jeden Tipp und vor allem relevante Seiten bzw. Quellen dankbar.