Test2

Hallo,

die Frage weiter unten, es ging um den Lebenserwartungstest, hat mich auf eine neue Frage gebracht. Angenommen Mister L kommt auf die Idee die oberschlauen Tester zu vera****en.
Dazu geht er in ein Internetcafe und trägt sich dort für den Test ein, unter falschem Namen. Seine IP-Adresse wird zwar registriert, kann aber keiner eindeutig erkennbaren Person zugeordnet werden. Kann dann die Testgesellschaft die Kosten vom Cafebetreiber eintreiben, oder bleibt sie auf diesen sitzen. Mister L ist nämlich nicht darauf aus irgendjemanden einen Streich zu spielen, sondern den Testern.
Das es nicht besonders nett ist, sich unter einem falschen Namen einzutragen, dass es vielleicht sogar rechtlich unzuläßig ist, ist Mister L bewußt.
Mister L möchte nur wissen, wer die Kosten tragen würde, wenn dieser hypothetischer Fall eintretten würde.

Danke für die Antworten

Mister L möchte nur wissen, wer die Kosten tragen würde, wenn
dieser hypothetischer Fall eintretten würde.

Es gibt auch Anonymisierungsdienste (bei denen stellt sich das Problem mit unbeteiligten Dritten überhaupt nicht), aber ist der Aufwand (um den Betreiber ernsthaft zu nerven reichen ein paar Eintragungen wohl nicht) die 30€ wirklich wert - zumal Du sie so auch nicht zurückbekommst? So gesehen „stiehlt“ dir der Betreiber nicht nur Dein Geld, sondern auch noch Deine Zeit…

Als Lehrgeld verbuchen und in Zukunft genauer lesen was man bestätigt ist nervenschonender.

LG
Stuffi

Hallo!

Abgesehen davon, dass das, so ganz nebenbei, auch mal strafrechtlich als Betrug relevant werden könnte. Denn immerhin wird hier ein Vertrag in der konkreten Absicht geschlossen, das vertraglich vereinbarte Entgelt nicht zu entrichten.
Ob da in diesem Falle ein Täter ermittelt werden kann, mag dahinstehen. Aber ich beginne nicht, mich strafbar zu machen, nur weil mich ohnehin niemand erwischen wird.
Vielleicht sollte man sich lieber zur Angewohnheit machen, wie es auch dem wirklichen Leben entspricht, immer dann, wenn jemand eine Dienstleistung anbietet, davon auszugehen, dass er dafür auch etwas als Gegenwert bekommen möchte.
Also ich bin nicht so blauäuig, das „kleingedruckte“ nicht zu lesen, zumal das hier ja nun nichteinmal wirklich klein, sondern fett und groß gedruckt ist.

Gruß,

Florian.

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Provider dürfen IP-Adresse nicht speichern!
Moinsen!

Vielleicht mal ganz interessant, da bei den hier immer wieder auftauchenden hypothetischen Fällen immer die Speicherung (…und mögliche Rückverfolgung…) der IP-Adresse vorgebracht wird:

Gericht entschied: Provider darf nur die für Rechnung nötige Verbindungsdaten sichern

Internetanbieter dürfen nach einem Urteil des Landgerichts Darmstadt nur diejenigen Verbindungsdaten ihrer Kunden speichern, die sie für die Rechnung benötigen. Mit dieser Entscheidung gab das Gericht zum Teil der Klage eines Nutzers gegen den Anbieter T-Online statt. Demnach muss das Unternehmen die bei jeder Einwahl neu vergebene Internet-Adresse (IP-Adresse) eines Kunden sofort nach dem Ende der Verbindung löschen (Az.: 25 S 118/2005). Anhand dieser vorübergehenden Kennung lässt sich nachvollziehen, welche Seiten der Internetnutzer besucht hat.
Der Privatkunde hatte gegen die Erfassung und Speicherung seiner Verbindungsdaten im Zusammenhang mit einem Pauschaltarif (Flat Rate) geklagt und in erster Instanz nur bezüglich der IP-Adresse Recht bekommen. In der Berufung verbot das Landgericht dem Anbieter nun auch, das Volumen der übertragenen Daten zu erheben und zu speichern, weil dies zur Ausstellung der Rechnungen nicht nötig sei. Dagegen ließ es die Speicherung von Anfangs- und Endzeit der Verbindung zu, weil dafür laut Vertrag unter bestimmten Umständen zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden könnten. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Gruß,

Markus

Aber ich beginne nicht, mich strafbar zu machen,
nur weil mich ohnehin niemand erwischen wird.

Ich habe nichts anderes behauptet…

LG
Stuffi

solang du kein festen benutzer mit addresse bei dem Caffe hinterlegst, bist du Anonym

die anomyzer bringen nichts, außer dass diejenigen nich die direkte ip von dir haben - können sie aber trotzdem bekommen (jap z.b. wurde deswegen schonmal verklagt und verlor… näheres googlen!)

deswegen, kann auch keiner Ermittelt werden

das wäre das selbe, als wenn du dich in ne straße befährst, inder du eine Richtungantenne für deine Wlan-Karte richtest und dort für einen 10m vor dir, dem bösen nachbarn 15pizzen bestellst…
das einzige, was man anchweisen kann, dass ein PC über sein Anschluss dies Getan hat, ob man nachweisen kann dass er es war, bleibt fraglich…

Noch was dazu:

Selbst wenn die Jungs die IP Daten haben, würden sie doch zunächst mal eine richterliche Anordnung benötigen um die dazugehörigen Daten zu bekommen?
Anders geht es m.E. nach momentaner Rechtslage gar nicht.