Testament

Kann man ein Testament machen, ohne es notariell beglaubigen zu lassen und den nächsten Angehörigen erzählen, dass das Testament da oder da liegt?

Kann man dann auch dann generell jemanden strikt ausschließen?
Ich will da Kosten vermeiden.

Möchte da wirklich schnell mal eine Antwort, danke

Kann man ein Testament machen, ohne es notariell beglaubigen
zu lassen und den nächsten Angehörigen erzählen, dass das
Testament da oder da liegt?

Testamente kann man beim Amtsgericht hinterlegen und alles
wird gut.

Gruss

Aber ist das denn auch wieder mit Kosten verbunden?

Ich will da Kosten vermeiden.

was dir im prinzip egal sein kann. weil du nachher ja eh nicht mehr mitbekommst wie endgültig alles verteilt wurde ;o)

als Laie kann es aber sein, dass du im Verteilwahn genau das Falsche machst und im endeffekt genau der das meiste bekommt, den du komplett ausschliessen wolltest.

die sicherste Sache (vor allem, damit nachher keine gefälschten Testamente etc. auftauchen) ist es wirklich einen Notar aufzusuchen sich GENAU beraten zu lassen und das Testament dann an offizieller Stelle zu hinterlegen

allein ein kleiner Formfehler kann schon genügen, dass es ungültig bzw. anfechtbar ist

Möchte da wirklich schnell mal eine Antwort, danke

bitte

H.

Es geht um die JETZIGEN Kosten.

Sachwerte sind schon vorhanden.

Um dir auch mal eine sachliche Antwort zu geben: Ja, das geht. Du kannst ein Testament schreiben und es wo auch immer hinterlegen; sollte das im Erbfall jemand verschwinden lassen, würde sich dieser Jemand sogar strafbar machen.

Natürich sind Formvorschriften zu beachten; zumindest die paar Euro für einen Ratgeber aus dem Buchhandel würde ich da schon investieren.

Levay

Hallo

Natürich sind Formvorschriften zu beachten;

Ich glaube, es muss alles vo oben bis unten handschriftlich verfasst sein, insbesondere auch der Ort und das akutelle Datum, die auf keinen Fall fehlen dürfen. Vorsichthalber kann man ja darauf hinweisen, dass man sich zur Zeit im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte befindet.

zumindest die paar
Euro für einen Ratgeber aus dem Buchhandel würde ich da schon
investieren.

Das würde ich auch machen.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

hier ist ein Kostenrechner für notarielle Testamente:

http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/partnerschaft_fami…

wenn es was zu erben gibt, sollte doch eigentlich genug Geld vorhanden sein, das Testament per Notar in eine rechtlich abgesicherte Form zu bringen.

Gruß, Niels

Hallo erstmal,

würdest Du aus Gründen der Kostenersparnis bei dir selbst eine Herz-OP durchführen, möchtest Du in einem Flugzeug fliegen, dass von Laien repariert wurde, machst Du die Statik für dein Haus am heimischen PC?

Beim Vererben geht es um viel Geld und potentiellen Ärger, der Familien auf Generationen entzweien kann. Das Erbrecht ist ein Gebiet mit 1001 Fußangel, und es kommt wohl nicht von ungefähr, dass diverse Studien belegen, dass die Quote von ordentlichen Privattestamenten mal bei gerade 4% liegt. Genausowenig, wie man sich selbst aufschneiden sollte, sollte man auch die Erbrechtsgestaltung in die Hände von Profis legen, die dafür immerhin diverse Jahre studiert und einige der hässlichsten Examen der deutschen Studienlandschaft absolviert haben. Bei mir stolpert jede Woche mindestens ein Fall in die Kanzlei, wo Leute (im besseren Fall) mit vollkommen falschen Vorstellungen an ihre Erbrechtsgestaltung herangegangen sind, was sich dann noch ausbügeln lästt, oder (im schlechteren Fall) potentielle Erben mit Laientestamenten auftauchen, die so überhaupt nichts wert sind, nicht abwickelbar sind, oder zu massiven, vermeidbaren steuerlichen Folgen führen.

Ich habe gestern gerade mal wieder einen Vortrag zum Thema gehalten, wo ein älterer Herr auch ungläubig und etwas unwirsch auch die Quote perfekter Testamente reagierte und dann meinte, dass man doch eigentlich gar nichts falsch machen könne, man müsse das Testament doch nur handschriftlich abfassen und alles wäre gut. In der Fragerunde war es genau dieser Kandidat, der trotz ausführlicher Darstellung der Unterschiede zwischen Erbanteilen, Vermächtnissen und Teilungsanordnungen wieder anfing, dass er zwei Häuser an das eine Kind und ein Haus an das andere Kind „vererbt“. BTW: Mein Spitzenwert bei der Erbschaftsteuerersparnis gegenüber einem Laientestament liegt momentan bei € 127.000,-- in einem Fall, in dem ein Mandant wollte, dass ich „nur mal eben schnell“ einen Blick auf sein „fertiges“ Testament werfen sollte (was er natürlich nach Möglichkeit umsonst haben wollte). Daraus wurden dann mehrere Beratungsgespräche, einige notarielle Verträge, und schon darf sich das Finanzamt jetzt nur noch über rund € 3.000,-- und nicht mehr über € 130.000,-- freuen.

Also spare hier nicht am falschen Ende, das kann ganz böse nach hinten los gehen. In obigem Fall war mein Honorar dann plötzlich gar keine Frage mehr :wink:

Geh zu einem spezialisierten Anwaltskollegen oder Notar, ziehe ggf. einen Steuerberater hinzu, dann kannst Du sicher sein, dass die Sache auch Hand und Fuß hat und fall nicht auf die Ammenmärchen rein, dass ein einzeiliges Berliner Testament schon jür jedermann eine ausreichende Lösung wäre.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Wiz,

mich würde interessieren, ob du auch jemandem, der eine einzige Person zum Alleinerben bestimmen möchte, den Gang zum Notar dringend empfiehlst. In meinem jugendlichen Leichtsinn habe ich das Gefühl, dass man doch hier eigentlich nicht viel falsch machen kann - oder doch …?

Interessiert:
Levay

Hallo,

mich würde interessieren, ob du auch jemandem, der eine
einzige Person zum Alleinerben bestimmen möchte, den Gang zum
Notar dringend empfiehlst. In meinem jugendlichen Leichtsinn
habe ich das Gefühl, dass man doch hier eigentlich nicht viel
falsch machen kann - oder doch …?

Also ob es der Notar sein muss, oder der Anwalt will ich hier mal dahin gestellt sein lassen, aber ja, ganz sicher würde ich auch in diesem Fall eine anständige Beratung für notwendig erachten, da es auch hierbei genügend Fallstricke gibt, als da besonders augenfällig z.B. die folgenden Punkte wären:

  1. Kann der Erblasser überhaupt frei testieren, oder ist er ggf. durch gemeinschaftliches Testament/Erbvertrag gebunden. Es kommt regelmäßig vor, dass überlebende Ehegatten von mir ein Testament wollen, die aber durch gegenseitiges Testament mit dem vorverstorbenen Ehegatten gebunden sind.

  2. Existieren Pflichtteilsberechtigte? Der Alleinerbe macht ggf. gar keinen Sinn, weil er eingesetzt werden soll, um z.B. eine Immobilie in einer Hand zu erhalten. Wenn er dann aber jede Menge Pflichtteilsberechtigte auszahlen muss, und dies nicht ohne Verwertung der Immobilie kann, ist Essig. Es gibt aber Möglichkeiten mit denen der Erbe für diesen Fall Vorsorge treffen kann, und da gibt es durchaus Beratungsbedarf.

  3. Ist der gewünschte Alleinerbe steuerlich sinnvoll? Es ist ja ganz nett, das Haus der lieben Nachbarin zu vermachen, damit die endlich aus ihrer viel zu kleinen Wohnung raus kommt. Nur dummerweise hat sie als Dritte nur einen Freibetrag von € 5.200,-- und steigt dann gleich mit 17% Erbschaftssteuer ein, und wird bei einem durchschnittlichen Haus sogar in der Größenordnung von 23% Steuern liegen. Ohne entsprechende Reserven/Einkünfte wird sie das Haus also gar nicht halten können. Wie kann man also entsprechend vorsorgen?

  4. Was ist, wenn der Erbe vorverstirbt? Sollen dann dessen gesetzliche Erben an seine Stelle treten, oder soll ein anderer Ersatzerbe bestellt werden?

Du siehst, kein Fall ist so einfach, dass nicht zig Fragen zu stellen und Punkte in einer Beratung abzuhaken wären. Die Fallstricke liegen oft wirklich tief versteckt. Natürlich kann es mal sein, dass man nach einer Stunde Beratung feststellt, dass man an alles ein Häkchen machen kann und dann beruhigt zu einer Minimallösung greift. Der unterschied zur Minimallösung des Mandanten ist dann nur der, dass sie im ersten Fall trotz Unkenntnis zufälligerweise funktioniert, im anderen Fall der Mandant sicher sein kann, dass alle Fußangeln gesehen wurden und die Minimallösung einer begründeten Überzeugung entspricht. Tatsache ist aber auch, dass die wenigsten Testamente die ich so mache weniger als eine Seite lang sind. D.h. man findet eigentlich immer Punkte, die nicht gesehen/berücksichtigt wurden und die daher die Minimallösung ausfallen lassen. Und oft liegen die Ergebnisse natürlich auch gar nicht im Testament selber, sondern darin, dass Eheverträge geändert/geschlossen werden, Übertragungsverträge auszuarbeiten sind, oder dass man die Mandantschaft zum nächsten Versicherungsvertreter schickt, …

Gruß vom Wiz

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Danke (owT)
owT = ohne weiteren Text :wink:

Hallo,

Ich glaube, es muss alles vo oben bis unten handschriftlich
verfasst sein,

Jep!

insbesondere auch der Ort und das akutelle
Datum, die auf keinen Fall fehlen dürfen. Vorsichthalber kann
man ja darauf hinweisen, dass man sich zur Zeit im Vollbesitz
seiner geistigen Kräfte befindet.

Schmarrn! Ort und Datum sind nur Soll nicht Muss, die erleichtern nur die Prüfung, ob das Testament ein jüngeres oder älteres ist, wenns mehrere gibt. Unterschrift ist auch nicht zwingend nötig und man kann viel über seine Testierfähigkeit schreiben, wenn sie nicht vorhanden ist, ist sie es nicht!

Mfg vom

showbee