Testament

Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen, ob man ein Testament erfolgreich anfechten kann, wenn man zwar das einzige Kind der/des Verstorbenen ist, aber im Testament explizit im Zusammenhang einer Enterbung erwähnt wurde. Es sind bis auf einen Ehepartner (wurde als Allenerbe/in erwähnt) keine Verwandten vorhanden. Kontakt gab es nahezu keinen, Streit aber auch nicht.
Ich hoffe, die Frage ist nicht zu allgemein und darf hier gestellt werden.

Danke für die Antworten und Gruß,

Daniel.

Abend!

ich würde gerne wissen, ob man ein Testament erfolgreich
anfechten kann, wenn man zwar das einzige Kind der/des
Verstorbenen ist,

Deswegen sicher nicht.

aber im Testament explizit im Zusammenhang
einer Enterbung erwähnt wurde.

Was wurde wie erwähnt?
Hört sich aber schon recht entgültig an.

Es sind bis auf einen
Ehepartner (wurde als Allenerbe/in erwähnt) keine Verwandten
vorhanden. Kontakt gab es nahezu keinen, Streit aber auch
nicht.

Ich denke das sollte uns zu denken geben sollte rechtlich aber keine
Rolle spielen.

Gruß
Stefan

Einen schönen späten Abend,

hier ist wohl Vater oder Mutter verstorben.

Die Eltern sind völlig frei darin, ihre Kinder zu enterben.
Die Folge der Enterbung ist dann, dass Dir ein Pflichtteilsanspruch gegen den Erben zusteht. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (= 50 %) und dürfte hier 25 % des Nachlasswertes betragen (wenn der Verstorbene in Zugewinngemeinschaft lebte).

Eine Anfechtung ist meist nicht möglich, hier schon deshalb nicht, weil Du nicht übergangen oder vergessen, sondern ja ausdrücklich erwähnt (nämlich enterbt) wurdest.

Der Pflicht.-Anspruch verjährt nach 3 Jahren. Er ist kompliziert zu berechnen und durchzusetzen. Ich rate Dir daher, Dich an einen Fachmann zu wenden (Fachanwalt für Erbrecht o.ä.).

Viel Erfolg,
Schmaxy.

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Hallo,

alos mal so abgesehen von dem üblichen FAQ-Hinweis ist die Frage auch inhaltlich falsch gestellt. Denn Ziel der Übung soll doch wohl sein, das Testament zu beseitigen und nicht, sich genau einen hierfür möglichen Grund herauszupicken, der ggf. gerade nicht geeignet ist, dieses Ziel zu erreichen. Die Gründe, mit denen ein Testament ggf. erfolgreich angefochten werden können, sind vielfältig, und nur ein Fachmann wird bei Vorlage des Testaments und Erarbeitung aller Umstände die Dinge herausarbeiten können, die ggf. geeignet sind, das Testament zu beseitigen und damit wieder auf die gesetzliche Erbfolge zu kommen.

BTW: Eine Enterbung alleine für sich genommen dürfte angesichts der hier bereits mitgeteilten Umstände grundsätzlich nicht zu beanstanden sein.

Also geh brav zum netten, spezialisierten Anwaltskollegen, nimm alle Unterlagen mit, und erarbeite mit ihm gemeinsam, was man machen kann. Was nach den mitgeteilten Umständen auf jeden Fall bleibt, ist der Pflichtteil, und zumindest den kann man ja geltend machen (wenn hier nicht gerade mal wieder ein missverstandenes Berliner Testament vorliegt, bei dem man sich dies gut überlegen sollte).

Gruß vom Wiz

Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen, ob man ein Testament erfolgreich
anfechten kann,

nein.

wenn man zwar das einzige Kind der/des
Verstorbenen ist, aber im Testament explizit im Zusammenhang
einer Enterbung erwähnt wurde. Es sind bis auf einen
Ehepartner (wurde als Allenerbe/in erwähnt) keine Verwandten
vorhanden.

natürlich kann das Kind enterbt werden. Ihm steht dann allerdings ein Pflichtteil zu (die Hälfte des gesetzlichen Erbes), der Pflichtteilanspruch ist eine Bargeldforderung gegen den/die Erben.

Das Problem könnte sein, dass man beim Tod des Erben (sofern man dort erbberechtigt ist) evtl. auch auf Pflichtteil gesetzt wird. Ist man dort jedoch nicht erberechtigt, weil es anderere 1. rangige Erben gibt, würde ich meinen Pflichtteil umgehend fordern.

Kontakt gab es nahezu keinen, Streit aber auch
nicht.

den Pflichtteil könnte man nur dann entzogen bekommen, wenn bestimmte Gründe vorliegen … z.B. Morddrohung gegen den Erblasser oder oder oder. Sich nicht kümmern gehört wohl nicht dazu.

Gruss
Roger