Testament

Guten Abend zusammen, ich muss demnächst ein Referat über das thema Testament halten.

Zum groben Aufbau: Wollte erstmal die Grundlagen erklären (Ursprung und Bedeutung) -wobei der Ursprung wahrscheinlich wegfällt…

Dann wollte ich einzelne Begriffe erklären wie „Erbfall“, „von Todes wegen“ „letztwillige Verfügung“… ich weiß nicht, was noch der Erklärung Bedarf

Dann die verschiedenen Arten der Testamente:
Eigenhändiges Testament
Öffentliches Testament
Ehegatten- oder gemeinschaftliches Testament
Noch eins?

Und dann wollte ich zusammen mit der Klasse erarbeiten, wie man ein Testament erstellt. Weiß noch nicht genau, wie ich das machen soll.

Interessant wären auch Muster etc.? Oder nicht? Wisst ihr wo ich sowas finden kann? Also goggle spuckt so form Dinger aus… reicht das?

Findet ihr die Aufstellung gut oder eher nicht? Würdet ihr etwas ergänzen, ändern oder weglassen?

Und eine Frage habe ich da schon: §1937 BGB besagt „Erbeinsetzung durch letztwillige Verfügung“ -hier gibt es wohl eine Einschränkung im §2303 BGB steht „Pflichtteilsberechtigte, Höhe des Pfilchtteils.“
Kann mir das bitte einer erklären?

Vieleln, vielen Dank schonmal für konstruktive Hilfe und Antwort

Verstehe ich das so richtig:
Angenommen durch das Testament wird geregelt, dass ich 100.000,00€ erbe und meine Schwester 200.000,00€

Dann stünde mir gesetzlich aber die Hälfte zu. Also 150.000,00€ sehe ich das bis hierhin richtig? Da ja zu gleichen Teilen das vermögen geteilt wird (wo auch immer das steht)

Klage ich nun dagegen tritt §2303 in Kraft worauf ich von der gesetzliche Hälfte der 300.000,00€ also 150.000,00€ wiederum nur die hälte erhalten würde.
Also demnach 75.000,00€ Habe ich das so richtig verstanden?

Würde ich also weniger kriegen wie ursprünglich oder bleibt es dann beim Ursprung von 100.000,00€ ?

Wäre dem so, wär das ein cooler Gimmick für den Vortrag.

Vielen Dank für die Antwort

Hallo !

Ja,eigentlich schon.

Ohne Testament = gesetzliche Regelung = beide Kinder die Hälfte.

Testament,wo alles die Schwester bekämen,der Sohn nichts =

dann hat der Sohn Anspruch auf den Pflichtteil,das ist die Hälfte der eigentlich möglichen Hälfte,also ein Viertel der Erbsumme.

Ist es schon im Testament so verteilt wie angeführt,Schwester 200.000 und Sohn 100.000,dann ist es erstmal so beabsichtigt und von den Eltern gewollt.
Das gilt.

Wenn der Sohn durch Testament aber weniger als den Pflichtteil zugesprochen bekommen soll,dann hätte er gegenüber seiner Schwester einen Anspruch auf Ergänzung des Pflichtteils.
Im Beispiel hat er aber mit den 100.000 mehr bekommen,deshalb bleibt es so bei der von den Eltern gewünschten Verteilung mit 200.000 für die Schwester und „nur“ 100.000 für den Sohn.

§ 2305 regelt diese Ergänzung.

MfG
duck 313

Hallo,

erst einmal müsste man wissen, auf welchem Niveau wir uns hier bewegen, und wieviel Zeit zur Verfügung steht.

Dann finde ich es ehrlich gesagt sehr merkwürdig so ein Thema, bei dem von Laien soviel teuerer Unfug getrieben wird, als Unterrichtsthema durch einen Laien bearbeiten zu lassen. Das ist überhaupt nichts gegen Dich, aber offenbar bis Du blutiger Laie in dem Thema, und Du kannst hier einfach nicht ansatzweise das Wissen aufbauen, was nötig wäre, um den Zuhörern die Dinge mitzugeben, mit denen sie wenigstens ansatzweise in der Lage wären selbst ein nicht nur formgültiges, sondern auch aus allen Blickwinkeln sinnvolles Testament zu erstellen: Insoweit sollte eine Kernaussage eines solchen Referats immer sein, dass man hierdurch zwar einen Einblick verschaffen kann, und Muster/Vorlagen natürlich geeignet sind, als Beispiel für eine mögliche Gestaltung herzuhalten, sie aber niemals nicht geeignet sind die fachliche Beratung zu ersetzen, die ggf. im konkreten Einzelfall ergibt, dass irgendein anderweitig gefundenes Muster hier zufällig passend sein könnte.

Aber um mal ein paar Themen anzusprechen:
Die Arten der Testamente hast Du ja schon in den relevanten Teilen ganz gut erfasst. Es gibt mehr, aber das ist für eine schulisches Referat eigentlich zuviel (z.B. Nottestament als zusätzliche Form, Behindertentestament als inhaltlich interessante Gestaltung), … Wichtig wäre hier auch der Hinweis auf die ohne Testament gültige gesetzliche Erbfolge, die bei Ehegatten und Kindern auch vom Güterstand der Ehe abhängt, und dass es gerade nicht so ist, dass ohne Testament der überlebende Ehegatte automatisch Alleinerbe wird. Ebenfalls sollte man kurz ansprechen, dass es neben gesetzlicher Erbfolge und Testament auch noch die Möglichkeit eines Erbvertrages (oft im Rahmen eines Ehevertrages) gibt, wenn man eine beidseitige Bindungswirkung haben will.

Wichtig sind die Formvorschriften: Also handschriftlich/notariell und gemeinschaftliches Testament nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, nicht aber für nichteheliche Lebensgemeinschaften, siehe hierzu meine Antwort etwas weiter unten zum ungültigen gemeinschaftlichen Testament eines unverheirateten Paares. Außerdem wichtig der Hinweis, dass nach dem Tode des ersten Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament in Bezug auf das zum Zeitpunkt des Todes des ersten vorhandene Vermögen ohne ausdrückliche Öffnungsklausel nicht mehr vom Überlebenden änderbar ist.

Wichtig wäre der Punkt: Erbe ./. Vermächtnis sowie Teilungsanordnung und das Märchen „Ich vererbe das Haus“. Dazu würde auch das Thema Erbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung gehören.

Dann solltest Du auf die grundsätzliche Testierfreiheit und deren Grenzen in Sinne des Pflichtteilsrechts und „Sitte und Anstand“ eingehen. Nettes Beispiel zu Letzterem wäre Kronprinz Wilhelm von Preußen, dessen Auflage an seine Erben „standesgerecht Heiraten zu müssen“ 2004 vor dem BVerfG gekippt wurde.

Und dann würde ich auf jeden Fall auch noch auf die steuerliche Seite eingehen, denn trotz Testierfreiheit und ggf. im Einzelfall uninteressantem Pflichtteilsrecht kann ein Testament fatal sein, wenn man die steuerliche Seite nicht ausreichend berücksichtigt! Es macht einen Riesenunterschied, ob der Witwer ohne Kinder seine liebe Nachbarin alleine zur Erbin einsetzt, oder ob er das Erbe auf diese, deren Ehemann, und deren Kinder aufteilt (die dann alle einen eigenen Freibetrag haben, und aufgrund der geringeren Erbteile auch nicht so übel von der Progression betroffen sind).

Das sind so die Themen, die ich in meinen Vorträgen auch immer versuche unterzubringen.

Gruß vom Wiz