Hallo ! Meine Frage . Wenn jemand sein Testament schreibt ist meine Frage ob dieser Satz korrekt ist :…das Person X 50% meines gesamten Vermögens zugeteilt wird. Würde mich sehr über eine baldige Antwort freuen,viele Dank und liebe Grüße Lilly
Dieser Satz ist ein Beispiel dafür, warum es sinnvoll ist, einen Experten mit der Angelegenheit zu betrauen. Aus ihm geht nicht hervor, was gemeint ist. Soll der Bedachte zu 50% Erbe werden? Oder soll er ein Vermächtnis erhalten? Oder vielleicht beides, ist also diese 50%-Sache ein Vorausvermächtnis? Oder eine Teilungsanordnung?
Mir ist klar, dass dir die von mir verwendeten Begriffe nichts sagen. Gerade das bedeutet dann aber, dass jedenfalls du die Sache nicht selbst in die Hand nehmen solltest.
Ein Testament wie das, welches einen solchen Satz enthält, muss ausgelegt werden, und damit läuft es Gefahr, anders verstanden zu werden, als es gemeint war.
Ist es nun gültig oder nicht ? Wie könnte es nicht richtig verstanden werden.Wie könnte man es noch verstehen? Die Hälfte von dem was da ist.Wenn es sich,zum Beispiel,nur um Papiere oder Bargeld handelt. Wie kann es ausgelegt werden und non wem ?
Moin,
ob dieser Satz korrekt ist
wenn es sich u ein nennenswertes Vermögen handelt, sollte die Abfassung eines Testaments mit einem Fachmenschen passieren, die Kosten sind übersichtlich und im Vergleich zu ev. Prozesskosten, die bei Unklarheiten oft entstehen minimal.
Einen Blinddarm wirst Du Dir wahrscheinlich auch nicht selber entfernen wollen, oder einen Bekannten damit beauftragen.
Gandalf
angenommen es ist nun einmal so verfasst abgegeben und ein anderes vorher datiertes als alleinerben verfasstes, ist auch abgegeben worden-und würden beide auf die verlassenschaftverhandlung warten:würde dieses zweite auf die 50% akzeptiert werden?-danke nochmals für die hilfe.
wenn möglich bitte nochmals meinung.danke
Bahnhof?
Es zählt immer das neueste Testament, sofern es korrekt erstellt wurde.
Aber was ist eine Verlassenschaftverhandlung?
Gruß
Tina
Hallo,
nein, es zählt nicht unbedingt allein das neueste Testament. Das zählt - nach deutschem Erbrecht, der Begriff Verlassenschaftsverfahren zeigt allerdings, dass wir uns hier in A bewegen, wo es aber mit aller Vorsicht vermutlich genau so läuft - nur dann alleine, wenn hieraus deutlich wird, dass damit ein früheres Testament aufgehoben werden soll, bzw. so vollständig neu testiert wird, dass für frühere Anordnungen kein Platz mehr ist.
Bei auslegungsbedürftigen Laientestamenten entsteht allerdings recht häufig die Situation, dass diese beiden Bedingungen nicht gegeben sind, und dann die Anordnungen von mehreren Testamenten zu kombinieren sind. Also wenn z.B. in einem ersten Testament ein Alleinerbe bestimmt wurde, und in einem späteren Testament ausschließlich ein weiterer Erbe (ob das hier wirklich eine Erbeinsetzung ist, lassen wir mal aufgrund des knappen Sachverhalts erst einmal dahingestellt) mit 50% bestimmt wird, dann werden beide Testamente so kombiniert, dass beide zu je 1/2 Erbe werden. D.h. die erste Anordnung fällt nicht komplett weg, sondern wird durch die zweite Anordnung nur reduziert.
Gruß vom Wiz
Hi,
für mich ging aus dem UP nicht hervor, daß das neue Testament eine Ergänzung zum Alten wäre. Ich habe das hier als eigenständiges neues Testament aufgefasst.
Du hast Recht, es handelt sich vermutlich um öster. Recht, wenn man die Mailendung at ansieht.
Gruß
Tina
Kann hier irgendwer nachvollziehen, warum immer wieder mal Österreicher und Schweizer ins Forum kommen und Rechtsfragen stellen, ohne zu erwähnen, dass sie nicht nach deutschem Recht fragen? Mir ist das nicht begreiflich.
Weil
Moin,
Mir ist das nicht begreiflich.
wahrscheinlich weil sie (ähnlich wie die Bayern) ein unbewustes Alleinvertretungsrecht für deutschsprachige Gebiete haben.
Gandalf
Ist es nun gültig oder nicht ? Wie könnte es nicht richtig
verstanden werden.Wie könnte man es noch verstehen? Die Hälfte
von dem was da ist.Wenn es sich,zum Beispiel,nur um Papiere
oder Bargeld handelt. Wie kann es ausgelegt werden und non wem
Hi, mal ganz davon abgesehen, dass es sich wahrscheinlich um das österreichische Erbrecht handelt, die. UP allerdings nicht in der Lage zu sein scheint dies zu bestätigen oder zu verneinen, fragt man sich, was wirklich Wissende wie Wiz und Benvolio noch schreiben sollen um klar zu machen, dass eine eindeutige Ja oder Nein Antwort darauf schlichtweg NICHT möglich ist!
ramses90
Nö
Nein, es ist mir auch vollkommen unbegreiflich. So naiv kann doch eigentlich niemand sein, dass er nicht weiß, dass die einzelnen Staaten unterschiedliche Gesetze haben, und dass er bei einer auf .de endenden Domain ohne ausdrücklichen Hinweis damit rechnen muss im Zweifelsfall dann auch mal eine falsche (und damit teure und gefährliche bis schädliche) Antwort zu bekommen. Nur gut, wenn dem einen hier eine .at Mailadresse auffällt, und dem anderen zufällig erwähnte spezielle Begrifflichkeiten auffallen, und er diese zuzuordnen weiß.
Gruß vom Wiz
OT… muss es auch nicht
für mich ging aus dem UP nicht hervor, daß das neue Testament
eine Ergänzung zum Alten wäre.
Muss es auch nicht… beide sind in der Bibel zusammengefasst hintereinander… gehört zur Allgemeinbildung
*duckweg*
Es steht doch da ,braucht dir also nicht unbegreiflich sein-sondern LESEN!
Kann hier irgendwer nachvollziehen, warum immer wieder mal
Österreicher und Schweizer ins Forum kommen und Rechtsfragen
stellen, ohne zu erwähnen, dass sie nicht nach deutschem Recht
fragen? Mir ist das nicht begreiflich.
Wie ich gerade bemerke wurde diese Nachricht-in der ich geschrieben habe Österr.Recht -gelöscht.Es dürfte zu wenig Text gewesen sein.Tut mir leid.Genaues Wissen habe ich immer noch nicht,ein gewisser Nervenkitzel bleibt zurück.Danke-Danke.