Testament

Hallo,
folgender fiktiver Fall:
Mutter M schenkt Söhnen A und B zu gleichen Teilen mit notariellem Vertrag zwei Häuser zu gleichen Teilen. Einige Jahre danach schickt sie ein Testament an das zuständige Amtsgericht mit dem Inhalt, dass Sohn A das Haus in X und Sohn B das Haus in Y bekommen soll.
Nach meiner Meinung ist das nicht môglich, da zuerst die Schenkung rückgängig gemacht werden müsste. Sehe ich das so richtig?
Gruss
Rainer

Juristen unterscheiden zwischen Kausal- und Verfügungsgeschäft. Wenn die Mutter etwas „schenkt“, bedeutet das für Juristen, dass sie sich verpflichtet hat, die Grundstücke zu übereignen. Ist dies aber auch geschehen? Man kann das natürlich alles in einem Rutsch machen, aber ist das hier so? Steht in den Schenkungsverträgen etwas von Auflassung? Erfolgte eine Eintragung im Grundbuch?

Erfolgte eine Eintragung im Grundbuch?

ja

Dann ist die Mutter nicht mehr Eigentümerin und kann die Häuser nicht mehr vererben.

Gruß
Nelly